EU-P 0128-21EK3 Betrieb eines Fundbüros am Flughafen Frankfurt/Main Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0128-21EK3

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-P 0128-21EK3 Betrieb eines Fundbüros am Flughafen Frankfurt/Main

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0128-21EK3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistung umfasst den Betrieb eines Fundbüros am Flughafen Frankfurt/Main gemäß §§ 978 ff. BGB, insbesondere die selbständige Fundsachenabwicklung für den Auftraggeber, sowie die Bearbeitung von gefährlichen Gütern aus dem Reisegepäck.

Voraussichtlicher Ausführungsbeginn ist ca. 01.09.2021

Voraussichtliches Ausführungsende ist 31.12.2023

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60161000 Paketbeförderung
63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
75125000 Administrative Dienste im Bereich Fremdenverkehr
79990000 Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main, Flughafen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Betrieb des Fundbüros umfasst darüber hinaus die Fundsachenabwicklung der am Flughafen Frankfurt/Main durch dort ansässige Fluggesellschaften identifizierten Fundsachen, sofern die Fluggesellschaft dies mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart hat. Die Fundsachenabwicklung umfasst hierbei im Wesentlichen die Zuordnung, d. h. die Ermittlung des Eigentümers einer Fundsache und Aufbewahrung und Lagerung der Fundgegenstände, sowie die Bearbeitung von Verlustmeldungen. Nach Ermittlung des Eigentümers einer Fundsache erfolgt die Übergabe oder – sofern möglich – der Nachversand an den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten.

Aus Sicherheitsgründen muss der Auftragnehmer das Fundsachenhandling jederzeit nach dem 4-Augen-Prinzip sicherstellen.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt rund 45.000 Fundgegenstände bearbeitet. Diese beinhalten nicht die angefallenen Mengen an gefährlichen Gütern und verbotenen Gegenständen. Eine Bezifferung dieser ist nicht möglich. Der zu betreibende Aufwand für die Abwicklung dieser Mengen wird als marginal bewertet (max. 5 % des Gesamtaufwandes).

Aufgrund der pandemiebedingten Verkehrsrückgänge haben sich die Fundsachen im Jahr 2020 um rund 75 % verringert. (11.000 Fundsachen)

Für 2021 wird ungefähr eine Steigerung von rund 10 % ggü. Vorjahresniveau erwartet (12.500 Fundsachen).

Zu beachten ist, dass das Aufkommen pro Monat stark variiert bzw. saisonalen Schwankungen unterliegt. So ist z. B. in den Ferienmonaten Juli bis Oktober mit einem höheren Aufkommen zu rechnen.

Die Vergütung des Auftragnehmers ist von der Mengenentwicklung sowie von den vom Auftraggeber vorgegebenen Öffnungszeiten des Fundbüros abhängig.

Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 056-142527
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb eines Fundbüros am Flughafen Frankfurt/Main

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wichtiger Hinweis:

Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.

Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.

Ablauf des Verfahrens

Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren

Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu

reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf

Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die

Einholung weiterer Angebote zu erteilen.

Ergänzungen zur Bekanntmachung

Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.

Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform

www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2021

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