81271499-Betriebsunterstützung für MS Exchange und Exchange-Online Referenznummer der Bekanntmachung: 81271499
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81271499-Betriebsunterstützung für MS Exchange und Exchange-Online
Im Rahmen des Microsoft-Online-Dienstes Office 365 wird in der GIZ eine Exchange Hybridbereitstellung genutzt (OnPrem Exchange 2016). Zur Zeit werden im Unternehmen ca. 29.000 Mailboxen betrieben. Ein Teil dieser Mailboxen wurde bereits im Rahmen eines aktuell laufenden Projektes in die MS -Cloud migriert. Gesucht wird Unterstützung beim Erarbeiten von Lösungen für fachliche Anforderungen mit den Fachabteilungen und beim Erstellen von technischen Konzepten für neue Module und Schnittstellen. Dafür wird ein umfassendes Know-how der Hybrid Infrastruktur MS Exchange vorausgesetzt. Die externen Consultants führen in Zusammenarbeit mit den Administratoren die regelmäßigen und unregelmäßigen Systemupgrades, Updates und Patches durch. Zu den Leistungen gehört auch das Erstellen von Dokumentationen. Darüber hinaus benötigen die externen Consultants Projektmanagement Know-How, um Projekte im Exchange und M365 Umfeld zu planen und zu monitoren.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Im Rahmen des Microsoft-Online-Dienstes Office 365 wird in der GIZ eine Exchange Hybridbereitstellung genutzt (OnPrem Exchange 2016). Zur Zeit werden im Unternehmen ca. 29.000 Mailboxen betrieben. Ein Teil dieser Mailboxen wurde bereits im Rahmen eines aktuell laufenden Projektes in die MS -Cloud migriert. Gesucht wird Unterstützung beim Erarbeiten von Lösungen für fachliche Anforderungen mit den Fachabteilungen und beim Erstellen von technischen Konzepten für neue Module und Schnittstellen. Dafür wird ein umfassendes Know-how der Hybrid Infrastruktur MS Exchange vorausgesetzt. Die externen Consultants führen in Zusammenarbeit mit den Administratoren die regelmäßigen und unregelmäßigen Systemupgrades, Updates und Patches durch. Zu den Leistungen gehört auch das Erstellen von Dokumentationen. Darüber hinaus benötigen die externen Consultants Projektmanagement Know-How, um Projekte im Exchange und M365 Umfeld zu planen und zu monitoren.
Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, zusätzliche Leistungen in vergleichbarem Umfang an den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben oder einen Folgevertrag zu schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Net at Work GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YAXA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.