SHIP Magnetstromnetzgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 27/50079711
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
SHIP Magnetstromnetzgeräte
Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die sechs schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften.
Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen.Der Stromrichter soll aus zwei unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über zwei parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm2 , die von GSI bereitgestellt und angeschlossen werden.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Auslegung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stromrichter; Nach Freigabe der Konstruktionslösung (CDR und FDR), Fertigung der aufgeführten Stromrichter; Integration der ACU-Systeme, DCCTs und weiterer beigestellter Elektronik; Nach Fertigstellung, Werksabnahme (FAT, für alle montierten Stromrichter; Verpackung, Transport zum und Entladen am Standort der GSI;
Kabelverbinder und, die Klemmen- und Gestellmontage für alle Lastkabel;
Endmontage (falls erforderlich) der Stromrichter am endgültigen Standort zur Prüfung;
Vor-Ort-Abnahmetest (SAT), für alle montierten Stromrichter; Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe JEMA France
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: HAGUENAU
NUTS-Code: FRF1 Alsace
Postleitzahl: 67500
Land: Frankreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.jema-power.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRJE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Rechtbehelf:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Be-triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Ge-schieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsver-fahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Verga-bekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.