Rahmenvertrag - TV Inspektion von Anschlussleitungen im öffentlichen Straßenbereich für die Jahre 2021 - 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 66-23-02 I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abwasserverband-fulda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 51101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de/E15922932
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE732 Fulda
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de/E15922932
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - TV Inspektion von Anschlussleitungen im öffentlichen Straßenbereich für die Jahre 2021 - 2023
Durchführung von optischen Inspektionen der Hausanschlüsse im nicht begehbaren Bereich. Der Abwasserverband Fulda befährt vor jeder Erneuerung des Hauptkanals die angeschlossenen Hausanschlüsse.
Technische personelle Anforderungen
a. Kanal-TV-Inspektion gemäß Vorgaben aus DWA-M 149-5 (Dezember 2010)
b. Zustandserfassung und –Beurteilung gemäß DWA-M 149-2 (Dezember 2013) / Datenübergabe gemäß Datenaustauschformat DWA-M 150 (04/2010)
c. In Ergänzung zur DWA-M 149-5 ist für die Videofiles der Kompressionsstandard mpeg4 zu wählen, die erforderliche Mindestauflösung beträgt 720 * 576 Pixel, die Mindestdatenrate 3,0 Mbit/sec
d. Abgabe der Fotos im Format jpg, Datei-Namensvergabe „9-stellige-Schachtnummer Leitungsanfang + Unterstrich + fortlaufende dreistellige Nummer, also z. B. R47010120_001.jpg“
Abwasserverband Fulda
Langebrückenstraße 46
36037 Fulda
Durchführung von optischen Inspektionen der Hausanschlüsse im nicht begehbaren Bereich. Der Abwasserverband Fulda befährt vor jeder Erneuerung des Hauptkanals die angeschlossenen Hausanschlüsse.
In beiderseitigen Einvernehmen, kann der Vertrag um 1 Jahr (bis 30.10.2024) verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 (1) 1-10 GWB und im Sinne des § 124 (1) 1-9 GWB,
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen aus denen hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge erfüllt hat,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Freistellungsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes,
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß 124_Hessen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und
anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
- Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV gleichartiger Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre mit Angabe der Auftraggeber und Ansprechpartner,
- Erklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
Abschnitt IV: Verfahren
Abwasserverband Fulda, 1. OG, Weimarer Straße 22, 36037 Fulda
gem. §55 VgV Abs. 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Der §160 Abs. (3) GWB enthält eine Ausschlussfrist für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens.
Hiernach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]