Einrichtung von Schulbuslinie und Beförderung von eingeschränkt wegefähigen SchülerInnen Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2021-00024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung von Schulbuslinie und Beförderung von eingeschränkt wegefähigen SchülerInnen
Dienstleistung
Johanna-Tesch-Schule - Schulbus
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderung von Schüler/innen ab SJ 2021/22 aus dem Frankfurter Stadtgebiet mit der Schulbuslinie.
Der Auftraggeberin steht ein 4maliges Optionsrecht zu, den Vertrag jeweils um ein Schuljahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auszuüben. Der Vertrag endet in jedem Fall fünf Jahre nach Beginn der Vertragslaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf.
KGS Niederrad - Schulbus
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderung von Schüler/innen ab SJ 2020/21 aus dem Frankfurter Stadtgebiet mit der Schulbuslinie in die Schule.
Der Auftraggeberin steht ein 4maliges Optionsrecht zu, den Vertrag jeweils um ein Schuljahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auszuüben. Der Vertrag endet in jedem Fall fünf Jahre nach Beginn der Vertragslaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. § 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
•aktueller Handelsregisterauszug § 44 VgV
2. § 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
•Umsatz der letzten drei Jahre
•Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung in best. Höhe § 45 VgV
4. § 60 VgV Urkalkulation
•Nachvollziehbare Urkalkulation nach § 60 VgV mit schriftlicher Aufklärung
3. § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
•Geeignete Referenzen § 46 VgV der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
•Beschäftigtenzahl und Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei Jahre ersichtlich ist.
•Ausstattung des Fuhrparks inkl. Fahrzeugausstattung, technische Ausstattung, TÜV, AU Nachweise pro eingesetzten Fahrzeug.
•Es muss ein Ansprechpartner im Rhein-Main-Gebiet vorhanden sein. Hierüber muss ein Nachweis vorgelegt werden.
•Beabsichtigte Beauftragung durch Nachunternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).