Machbarkeitsstudie Schienengebundener ÖPNV Wiesbaden Ostfeld, Teil II 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-61-MBKS-S-Ostfeld
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie Schienengebundener ÖPNV Wiesbaden Ostfeld, Teil II 2021
Machbarkeitsstudie Schienengebundener ÖPNV Wiesbaden Ostfeld, Teil II 2021
Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Stadtplanungsamt
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Mit der Stadtentwicklung "Ostfeld" plant die Landeshauptstadt Wiesbaden (LH Wiesbaden) die Schaffung eines eigenständigen, innovativen, urbanen und vor allem lebenswerten neuen Stadtteils östlich der Innenstadt. Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung der LH Wiesbaden im September 2020 die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschlossen.
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld zeichnet sich durch die Schaffung von zwei räumlich getrennt liegenden Baufeldern aus. Im neuen Stadtteil "Ostfeld" kann die LH Wiesbaden einen zukunftsfähigen zentralen Behördenstandort für bis zu 7.000 Mitarbeitende anbieten. Mit der Schaffung eines kompakten, nachhaltigen, urbanen, klimasensiblen und lebenswerten neuen Stadtquartiers für 8.000 bis 12.000 Menschen rund um das bestehende Fort Biehler leistet die LH Wiesbaden zudem wesentliche Beiträge für die Wohnraumversorgung und die wirtschaftliche, ökologische und soziale Weiterentwicklung der Region.
Die Entwicklung des neuen Stadtteils ist an die Berücksichtigung bestimmter naturräumlicher und infrastruktureller Rahmenbedingungen geknüpft. So bestehen für den Bereich Mobilität auf regionalplanerischer sowie städtischer Ebene bereits politische Vorgaben, die die qualitativen Zielstellungen der Mobilitätsangebote beschreiben. Hierbei steht die Anbindung des neuen Stadtteils an nachhaltige, schienengebundene Verkehrsträger im Vordergrund. Die Erschließung mit Schienenanbindungen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Realisierung dieser Gebietsentwicklungsmaßnahmen.
Die Anbindung des Behördenstandortes ist von besonderer zeitlicher Priorität, da zu erwarten ist, dass die Entwicklung des Behördenstandortes im Norden zügiger vollzogen werden kann als die Entwicklung des Stadtquartiers im Süden des Entwicklungsbereiches. Vor diesem Hintergrund soll in dieser Untersuchung die Machbarkeit einer Schienenanbindung des Behördenstandortes als Stufenkonzept ebenfalls ermittelt werden. Erforderlichenfalls sind aufwärtskompatible Zwischenzustände aufzuzeigen und zu untersuchen.
Langfristig ist eine Zusammenführung der Linienführungen von Ländchesbahn, Hessen-Express und S-Bahn in einem gemeinsamen Bahnhof im Bereich Behördenstandort bzw. Ostfeld anzustreben. Die Bahnstationen sind jeweils als Mobilitätsstationen mit Verknüpfungen mit dem ÖPNV und weiteren Verkehrsträgern (z. B. Fahrradverkehr) anzusetzen. Die Ergebnisse der ersten Machbarkeitsstudie (siehe Anlage 1 zum LV) aus dem Jahr 2020 sind zu berücksichtigen und in die Variantenbewertung mit aufzunehmen.
Für die Führung des ÖPNV im Bereich Ostfeld ist weiterhin von einem zentralen ÖPNV-Korridor in Anlehnung an den Verlauf der Ostfeldlinie auszugehen.
Aufgrund der derzeit nicht abschätzbaren weiteren Entwicklungen der Elektrobus-Thematik, insbesondere bei großen Fahrzeugeinheiten, ist zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit, dieser ÖPNV-Korridor für den Einsatz von z. B. Doppelgelenkbussen in der Ausführung als Hybrid-O-Busse zu berücksichtigen.
Der Untersuchungsraum für die anzufertigende Machbarkeitsstudie entspricht grundsätzlich dem der bereits in der ersten Machbarkeitsstudie Teil 1 festgelegten.
Die Planfälle werden nachfolgend definiert (siehe auch Anlage 2 zum LV). Die Szenarien werden in Anlage 3 zum LV dargestellt.
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
Position Titel
AP 1 Abstimmungs- und Beteiligungsprozess
AP 2 Recherche und Ranking
AP 3 Untersuchung techn. Machbarkeit
AP 4 Städtebauliche Integration
AP 5 Verkehrl. Untersuchung
AP 6 Analyse Fördermöglichkeiten
AP 7 Dokumentation
AP 8 (opt) Informationsheft
AP 9 (opt) Weitere Verk. Unters.
AP 10 (opt) Weitere Planfälle
AP 11 (opt.) Standi-Version 2022
AP 12 (opt.) Fahrzeitberechnung (Option)
Weitergehende detaillierte Informationen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis samt Anlagen zu entnehmen.
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere:
der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistungen.
- Referenzen 1 (Erfahrung in der Erstellung von Machbarkeitsstudien für Bahnstrecken) - max. 140 Punkte je Referenz (Mindeststandard s. III.1.3), es werden maximal 2 Referenzprojekte gewertet, es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt einzureichen;
- Referenzen 2 (Erfahrungen im Bereich "Analyse und Darstellung von Fördermöglichkeiten für Bahnstrecken und Bahnstationen") - max. 40 Punkte je Referenz (Mindeststandard s. III.1.3), es werden maximal 2 Referenzprojekte gewertet, es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt einzureichen;
- Referenzen 3 (Erfahrungen im Bereich "verbal-argumentative Bewertung" städtebaulicher und gestalterischer Anforderungen) - max. 20 Punkte je Referenz (Mindeststandard s. III.1.3), es werden maximal 2 Referenzprojekte gewertet, es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt einzureichen;
Für die Übernahme in die Angebotsphase müssen als Mindestkriterium in Summe 200 Punkte erreicht werden.
Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt in der ersten Stufe ein Leistungsabruf der Arbeitspakete 1-7 sowie ein optionaler ggf. stufenweiser Leistungsabruf der weiteren Arbeitspakete 8-12 gemäß Formblatt "Preisblatt", vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Auftraggebers im weiteren Projektablauf:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen/Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z.B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen.
Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll. Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen einzureichen. Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung. Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.20 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister/einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
b) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
zu a) Es ist ein durchschnittlicher Jahresmindestumsatz von 200.000 € netto nachzuweisen.
a. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
b.1 Referenzen von mindestens einer in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistung aus dem Bereich "Erfahrung in der Erstellung von Machbarkeitsstudien für Bahnstrecken", unter Angabe der Projektbezeichnung, des Projektlaufzeit, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet.
b.2 Referenzen von mindestens einer in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistung aus dem Bereich "Erfahrungen im Bereich Analyse und Darstellung von Fördermöglichkeiten für Bahnstrecken und Bahnstationen", unter Angabe der Projektbezeichnung, des Projektlaufzeit, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet.
b.3 Referenzen von mindestens einer in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistung aus dem Bereich "Erfahrungen im Bereich verbal-argumentative Bewertung städtebaulicher und gestalterischer Anforderungen", unter Angabe der Projektbezeichnung, des Projektlaufzeit, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV).
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
zu III.1.3.b1: Es ist mindestens eine Referenz einzureichen.
zu III.1.3.b2: Es ist mindestens eine Referenz einzureichen.
zu III.1.3.b3: Es ist mindestens eine Referenz einzureichen.
zu III.1.3.b1 bis b3: Für die Übernahme in die Angebotsphase müssen in Summe 200 Punkte erreicht werden (siehe Bewertungsmatrix im Teilnahmeantrag).
zu III.1.3.c: Es sind mindestens 4 Mitarbeiter inkl. Führungskräfte nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen. Sollte es zu Aufklärungs-/Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im November 2021 stattfinden.
Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]