ETCS Ausrüstung - Knoten Erfurt Umsetzung Signaldunkelschaltung bzw. Dunkelschaltverhinderung Anpassung RBC Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40311
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS Ausrüstung - Knoten Erfurt Umsetzung Signaldunkelschaltung bzw. Dunkelschaltverhinderung Anpassung RBC Erfurt
Knoten Erfurt Umsetzung Signaldunkelschaltung bzw. Dunkelschaltverhinderung Anpassung RBC Erfurt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Erfurt Umsetzung Signaldunkelschaltung bzw. Dunkelschaltverhinderung Anpassung RBC Erfurt
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu VII.2.2) Gründe für die Änderung: Die RBC-Software ist herstellerabhängig und wurde im vorliegenden Fall durch die Siemens Mobility GmbH erstellt. Somit sind Änderungen an der Systemsoftware ebenfalls durch die Siemens Mobility GmbH auszuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Knoten Erfurt Umsetzung Signaldunkelschaltung bzw. Dunkelschaltverhinderung Anpassung RBC Erfurt
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Land: Deutschland
Fehlerbild aus Inbetriebnahme vom 27./28.11.2020 - Änderung RBC Software
Mit dem BV "Umsetzung der Signaldunkelschaltung im Knoten Erfurt" sollte der Signalisierungswiderspruch beim Stärken von Zügen beseitigt werden. Bisher ist das Stärken und Schwächen im Knoten Erfurt betrieblich untersagt. Aktuell wird mit der Signaldunkelschaltung nur dann eine Lösung erreicht, wenn kein Signal wegen einer ETCS-Sperre auf bedingten Ausstieg gesetzt ist. Da es betrieblich immer notwendig sein kann, dass Sperren aktiviert werden müssen, ist duch Siemens eine andere technische Lösung zu schaffen. Hierbei erfolgt über eine Change Request eine Projektierungsänderung in der RBC-Software. Bei Fahrten ins besetzte Gleis auf das Zugdeckungssignal übermittelt die RBC für das Startsignal immer eine Geschwindigkeit von 40 km/h, egal ob das Signal "hell" in Fahrt geht (Zs3 „4“ und Zs13) oder "dunkel" geschaltet ist. Damit kommt es bei der Anwendung „Stärken“ zu keinem Signalisierungswiderspruch mehr.