ASG/07/276 Ing.-leistungen 2022-2024 zzgl. Option (1 Jahr) Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/07/276 Ing.-leistungen 2022-2024 zzgl. Option (1 Jahr)
Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Begleitung und Überwachung der laufenden Bodenluft- und Grundwassersanierung
Bensheim
Im Rahmen von Grundwasseruntersuchungen im Gewerbegebiet Süd der Stadt Bensheim wurden Anfang der 2000er leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) festgestellt. Aufbauend auf diesem Ergebnis wurden in den Jahren 2005 und 2006 Bodenluft- und Raumluftuntersuchungen durchgeführt. Hierbei wurden in der oberflächennahen Bodenluft sehr hohe LHKW-Gehalte mit Werten von über 110.000 mg/m3 gemessen, die eine akute Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellten. Weiterführende Erkundungsmaßnahmen ergaben zudem massive LHKW-Belastungen mit Werten von mehr als 100 mg/l im Schichtwasserleiter sowie eine ca. 380 m lange Schadstofffahne im unterlagernden Hauptgrundwasserleiter dem sog. Oberen Kieslager. Vor diesem Hintergrund wurde Ende 2009 eine kombinierte Bodenluft-, Schicht- und Grundwassersanierungsanlage (BWAA) am Standort eingerichtet und Anfang 2010 in Betrieb genommen.
Die Vergabe erfolgt für folgende Leistungen:
- Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen inkl. Ortstermine, Zusammenfassen des Kenntnisstandes, Beurteilung der bisherigen Arbeiten im Hinblick auf erforderliche Optimierungsmaßnahmen,
- Übernahme und Einarbeiten in die Datenfernübertragung,
- Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der kombinierten Bodenluft-, Schicht- und Grundwasseraufbereitungsanlage (BWAA) (Fremdüberwachung / Anlagenkontrollen),
- Koordination und bedarfsweise Anpassung der Bodenluft-, Schicht- und Grundwassersanierung (Ingenieurleistungen im Innen- und Außendienst),
- Veranlassung und Überwachung von Wartungs-, Reparatur- und Erweiterungsarbeiten,
- Konzeptionierung und fachgerechte Ausführung der Grundwasser- und Bodenluftmonitoring-Untersuchungen inkl. Bestimmung von Feldparametern,
- Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit,
- Überprüfung der Arbeitssicherheit inkl. sicherheitstechnischer Zustandskontrollen,
- Arbeitsschutzmaßnahmen im Zuge der Projektdurchführung,
- Datenmanagement (u.a. im Datenbanksystem der HIM-ASG "GW-Manager"),
- Beurteilung der Belastungssituation u.a. auf Basis der Vorgaben im Handbuch des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) Band 3 Teil 7,
- Bewertung und Dokumentation von Sanierungsfortschritt und Sanierungsbetrieb sowie Ausarbeitung von Empfehlungen für das weitere Vorgehen,
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Betriebs- und Wartungsleistungen der kombinierten BWAA,
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Analyseleistungen im Rahmen des Sanierungsbetriebs der kombinierten BWAA,
- Abstimmungen mit den Mietern / Grundstückeigentümern,
- Detailerkundung und Variantenstudie
- Durchführung von Sondermaßnahmen im laufenden Projekt.
Einzelheiten werden ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt der Aufgabenbeschreibung entnehmen können.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2025)
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 50
- Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 450:
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 40, Bewertungszahl 0-200;
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 30, Bewertungszahl 0-150;
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit.
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50;
- Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers,
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 -50.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang oder vergleichbar) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen undanerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio € für Personenschäden sowie 2,5 Mio € für
Sach- und Vermögensschäden;
Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB;
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2018, 2019, 2020) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden,
Bodenluft und Grundwasser (einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweilligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach §36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet
wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/ Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich.
Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
a) Begleitung und Überwachung von Sanierungsanlagen zum Reinigen von LHKW aus Bodenluft oder Grundwasser,
b) Aus- und Bewertung von Bodenluft- oder Grundwassersanierungen von LHKW
c) Planung und Durchführung von Grundwasser- und/oder Bodenluft Monitoring-Untersuchungen
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
d) Begleitung und Überwachung von Sanierungsanlagen zum Reinigen von LHKW aus Bodenluft oder Grundwasser,
e) Aus- und Bewertung von Bodenluft- oder Grundwassersanierungen von LHKW
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis e) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System
akkreditiert nach ISO 9001 und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach
den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und
Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen oder eigenes QM-System (nicht akkreditiert).
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer
Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes
Bewerbungsformular auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) geändert
worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de