Bauüberwachung S13, Baubereich Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
Die Inge BÜW ist u.a. auch mit der Bauüberwachung der Anlagen der Leit-und Sicherungstechnik beauftragt. Hier wurden zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich, um eine VZG-Änderung auf 120 km/h herzustellen und damit die bestehenden Sicherungsmaßnahmen der vorübergehende Langsamfahrstelle von 120 km/h abzulösen. Hierfür müssen ortsfeste Signale mit Betonpfosten hergestellt, Kabel verlegt und feste zusätzliche Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen hergestellt werden, die von einem Abnahmeprüfer abgenommen werden müssen. (38)
Die Überwachung der erforderlichen Abläufe der Bauausführung und der Abnahme von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, die für die Sicherheit im Bahnbetrieb notwendigen sind, muss zwingend in der Hand der beauftragten Inge BÜW bleiben. Dies gilt umso mehr, da diese Arbeiten während einer Sperrpause mit den Abläufen anderer Baufirmen zu koordinieren sind. Die Durchführung der zusätzlichen Überwachungsleistungen durch eine weitere Bauüberwachung, wäre mit einem erheblichen zusätzlichen Abstimmungsaufwand aller Beteiligten im Projektmanagement, den Baufirmen, den Bauvorlageberechtigten und Abanhmeprüfern verbunden. Bei unzureichender Koordination würde dies die Sicherheit des Bahnbetriebs gefährden.