ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52912
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht und Erstellen der Verfahrensunterlagen zum Raumordnungsverfahren im Bahnprojekt ABS-NBS Ulm-Augsburg
Augsburg
Das Bahnprojekt ABS/NBS Ulm–Augsburg (ULA) ist Teil des europäischen TEN-Korridors und Magistrale
für Europa und liegt im Rhein-Donau-Korridor. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist das Projekt in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Durch den bereits in Ausbau befindlichen Streckenabschnitt Stuttgart-Ulm und dem bereits erfolgtem Ausbau der Strecke München- Augsburg ist ein leistungsfähiger Ausbau in dem zwischenliegenden Bereich unabdingbar. Das Projektziel ist im Zuge des Deutschlandtaktes eine Zielfahrzeit von 26 Minuten zu erreichen. Dazu ist ein Neu-/ Ausbau der Strecke zwischen Ulm und Augsburg als Ergänzung zu der 160 Jahre alten, zweigleisigen und elektrifizierten Bestandsstrecke erforderlich.
Die zukünftige Trasse soll sowohl für den Fern- (SPFV) als auch für den Güterverkehr (SGV) geeignet sein.
Aus dieser Vorgabe ergibt sich eine maximale Längsneigung der Gleisachse von 1,25 %, die
zusammen mit dem bewegten Gelände ein hohes Aufkommen an Brücken und Tunnel erwarten lässt.
Zu Erreichung unserer Projektziele wurde für den Suchraum eine umwelttechnische Raumwiderstandskarte
erstellt. Anhand dieser Informationen wurden dann vier Trassierungsräume
inkl. einer Untervariante ermittelt.
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Die Ausschreibung umfasst die umweltfachliche Gutachterleistung für alle 4 Trassierungen sowie der
Untervariante. Das Untersuchungsgebiet dieser Gutachterleistungen soll das vom Projekt betroffene ökologische Umfeld beidseits
der Trassen einschließen.
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Für das Raumordnungsverfahren (ROV) wird im oben genannten Bereich eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt, um entsprechend dem derzeitigen Planungsstand eine umweltfachliche Einschätzung der Raumverträglichkeit des Vorhabens zu erlangen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die
Schutzgüter gemäß §2 UVPG zu ermitteln und zu bewerten.
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Der AN ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Vorbereitung und Durchführung
der Antragskonferenz, Erstellung der erforderlichen Planungs- und Antragsunterlagen, die Aufbereitung
der Erkenntnisse des ROV für das Trassenauswahlverfahren sowie die Bearbeitung der Stellungnahmen
zuständig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung, dass der Umsatz für Umweltverträglichkeitsprüfberichte im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftjahre pro Jahr mindesten 500.000,00 € betrug.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Fachbereichen gegliedert geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern in folgenden projektrelevanten Fachbereichen:
- Raumplanung: 2 Mitarbeiter
- Umweltplanung: 3 Mitarbeiter
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-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außer-dem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzu-weisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnach-weise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
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Nachweis über 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden.
Eine Leistung gilt als abgeschlossen, wenn dem AG die finale Fassung der in Referenz 1 genannten Unterlagen zur Vorlage bei der Behörde übergeben wurde.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Für die Referenzen 1 gilt:
1. Umweltverträglichkeitsstudie oder UVP-Bericht oder Umweltbericht eines Eisenbahninfrastrukturprojektes für eine Trassenlänge von mindestens 10 km.
Und zusätzlich
2. Alle Schutzgüter nach §2 Abs. 1 UVPG sind betroffen.
Die Referenz 2 muss nur erfüllen:
1. Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht eines Eisenbahninfrastrukturprojekts im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens.
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendendenTeilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 21FEI52912 ist auf dem Vergabeportal der DBAG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche
wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen.
Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen.
DieAuszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit
der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug
gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Bürgschaftserklärungen der vertragsabwickelnde
Stelle zu übersenden.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Nr. 1 ifok GmbH
Nr. 2 Sweco GmbH
Nr. 3 QLX GmbH c/o Spinlab
Nr.4 Nickol & Partner AG
Nr. 5 die wegmeister GmbH
Nr. 6 DB E&C GmbH
Nr. 7 0816 Projektmanagement GmbH
Nr. 8 Deutscher Telemark
Nr. 9 Höcker Project Managers GmbH
Nr. 10 muviwete GmbH
Nr. 11 SSF Ingenieure AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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-Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
- vorgesehener Projektleiter (1x)
- vorgesehene Umweltplaner (5x)
- vorgesehener Umweltplaner inkl. Raumplanertätigkeit (1x)
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Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter:
1. Abschluss: abgeschlossenes Hochschulstudium (FH oder Universität) im Bereich Landschafts-/Umweltplanung, Umweltwissenschaften, Umweltingenieurwesen oder vergleichbar
2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter von umweltplanerischen Projekten
Als Nachweis sind (Diplom-)Urkunde und Lebenslauf einzureichen
3. Projektleitertätigkeit in mindestens 1 Referenzprojekt gemäß den nachfolgenden Anforderungen
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Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war. Eine Leistung gilt als abgeschlossen, wenn dem AG die finale Fassung der in den nachfolgenden Mindestanforderungen genannten Unterlagen zur Vorlage bei der Behörde übergeben wurde.
1. Umweltverträglichkeitsstudie oder UVP-Bericht oder Umweltbericht eines Eisenbahninfrastrukturprojekt für eine Trassenlänge von mindestens 10 km.
2. Alle Schutzgüter nach §2 Abs. 1 UVPG sind betroffen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Qualifikationsanforderung vorgesehener Umweltplaner 1 bis 5:
1. abgeschlossenes Hochschulstudium (Hochschule oder Universität) im Bereich Landschafts-/Umweltplanung, Umweltwissenschaften, Umweltingenieurwesen, Biologie, Ökologie oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Umweltplanung
Als Nachweis sind (Diplom-)Urkunde und Lebenslauf einzureichen
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Qualifikationsanforderung vorgesehener Umweltplaner 6 inkl. Raumplanertätigkeit:
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1. Abgeschlossenes Hochschulstudium (Hochschule oder Universität) im Bereich Landschafts-/Umweltplanung,
Umweltwissenschaften, Umweltingenieurwesen, Biologie, Ökologie oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Umweltplanung
Als Nachweis sind (Diplom-)Urkunde und Lebenslauf einzureichen
3. Umweltplanertätigkeit in mindestens 1 Referenzprojekten gemäß den nachfolgenden Anforderungen
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1 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er im Bereich Raumplanung tätig war.
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Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Vorbereitung, Begleitung und Abschluss mind. eines Raumordnungsverfahrens eines Verkehrsinfrastrukturprojekts.
Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn eine landesplanerische Beurteilung vorliegt.
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Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben
(Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während
des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantragt 21FEI52912 zu entnehmen.
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Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.