Ausschreibung Annahme u. Verwertung von Grünabfällen und Betrieb eines Wertstoffhofes Referenznummer der Bekanntmachung: KBR-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödermark
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63322
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.roedermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Annahme u. Verwertung von Grünabfällen und Betrieb eines Wertstoffhofes
Die Stadt Rödermark ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Sammlung und Verwertung der Abfälle der rund 28.350 (Stand 31.12.2020) Einwohner im Stadtgebiet.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zum / zur
• Betrieb der Grünabfall- /Altstoffannahmestelle
• Externe Verwertung von Grünabfällen und Stammholz
• Gestellung von Containern für Elektroaltgeräte und E-Schrott
• Transport von Elektroaltgeräten und Elektronikschrott
in der Stadt Rödermark.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung
Betrieb des Wertstoffhofes mit ca. 808 Öffnungsstunden p. Jahr (2.425 Arbeitsstunden p. Jahr). Erfassung und Verwertung von 3.000 Mg Grünabfälle, Erfassung und Transport von ca. 90 Mg Elektroaltgeräte der SG 2 und 5 sowie Containergestellung, Transport und Verwertung von ca. 260 Mg Bauschutt, ca. 160 Mg Baumischabfälle und ca. 100 Stück Altreifen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei den Angaben zum Abfallaufkommen um Mengen handelt, welche insbesondere saisonalen Schwankungen (z. B. Vegetationsphasen, Witterung) oder Abweichungen aus anderen Gründen unterliegen bzw. unterliegen können. Schwankungen sind daher sowohl bei den monatlichen Mengen als auch bei den Jahresmengen zu erwarten.
Stadt Rödermark
Die Stadt Rödermark ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Sammlung und Verwertung der Abfälle der rund 28.350 (Stand 31.12.2020) Einwohner im Stadtgebiet.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zum / zur
• Betrieb der Grünabfall- /Altstoffannahmestelle
• Externe Verwertung von Grünabfällen und Stammholz
• Gestellung von Containern für Elektroaltgeräte und E-Schrott
• Transport von Elektroaltgeräten und Elektronikschrott
in der Stadt Rödermark.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung
Betrieb des Wertstoffhofes mit ca. 808 Öffnungsstunden p. Jahr (2.425 Arbeitsstunden p. Jahr). Erfassung und Verwertung von 3.000 Mg Grünabfälle, Erfassung und Transport von ca. 90 Mg Elektroaltgeräte der SG 2 und 5 sowie Containergestellung, Transport und Verwertung von ca. 260 Mg Bauschutt, ca. 160 Mg Baumischabfälle und ca. 100 Stück Altreifen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei den Angaben zum Abfallaufkommen um Mengen handelt, welche insbesondere saisonalen Schwankungen (z. B. Vegetationsphasen, Witterung) oder Abweichungen aus anderen Gründen unterliegen bzw. unterliegen können. Schwankungen sind daher sowohl bei den monatlichen Mengen als auch bei den Jahresmengen zu erwarten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmal die Laufzeit des Vertrages um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Vertragsverlängerung muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2024 für eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31.12.2025 ausgeübt werden
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmal die Laufzeit des Vertrages um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Vertragsverlängerung muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2024 für eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31.12.2025 ausgeübt werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen:
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
• Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testate eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
• dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt und den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
• dass, falls eine stoffliche Verwertung in einer bestehenden Anlage erfolgt, die Endprodukte meines/unseres Unternehmens über eine bestehende RAL-Gütezertifizierung (oder eine gleichwertige Zertifizierung) verfügen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
• dass, falls eine stoffliche Verwertung in einer noch nicht betriebenen, aber geplanten Anlage erfolgen soll, die Endprodukte meines/unseres Unternehmens über eine bestehende RAL-Gütezertifizierung (oder eine gleichwertige Zertifizierung) verfügen werden (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
• Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen. Der Bieter hat im Falle der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
• Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
• Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
(Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
• Darstellung des geplanten Entsorgungskonzepts unter Angabe der voraussichtlichen Mengenströme und der vorgesehenen Verwertungsanlagen. Aufzuklären sind alle Mengenströme bis zur endgültigen energetischen Verwertung oder bis zur Erzeugung eines gütezertifizierten Düngemittels oder bis zur Herstellung eines Brennstoffprodukts.
Bedingungen für den Auftrag gem. Ziff. 3.1. der VU
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland