Sababurg - VGV Verfahren Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0454-2019-2129
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sababurg - VGV Verfahren Tragwerksplanung
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens für die Planungsaufgabe "Sababurg - Neubau eines Hotel- und Restaurant¬betriebes" sind die hierzu erforderlichen Leistungen der "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. § 51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2013 in den LPH 2 - 6 für folgende Objekte:
1. Neubau Hotel- und Restaurantgebäude mit Hoteltrakt an Stelle des früheren Wirtschaftsgebäudes
2. Umbau und Modernisierung Kanzleigebäude inkl. Westturm
Mit der Auftragserteilung werden Planungsleistungen für die zwei v.g. Objekte übertragen.
Sababurg, Hofgeismar
Das Land hessen plant die landeseigene Burganlage "Sababurg" im Reinhardswald umfassend instand zu setzen und zu modernisieren. Hierzu ist auch ein Neubau des Restaurant- und Hotelgebäudes vorgeshen. Zur Schaffung eines tragfähigen Hotel- und Restaurantbetriebes und mit dem Ziel einer langfristigen Verpachtung wurde ein "Modernisierungskonzept" für die Sababurg erstellt. Dieses sieht Abbruch-, Neubau- und Umbaumaßnahmen bei der im Eigentum des Landes Hessen befindlichen Sababurg vor. Im Zuge dieses VgV-Verfahrens sollen die erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 - 52 HOAI 2013 beauftragt werden. Die Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen verfolgen das Ziel, den Anforderungen an moderne Beherbergungsbetriebe gerecht zu werden. Mit den umfangreichen Maßnahmen soll ein erfolgreicher Betrieb der Sababurg als Hotel, Restaurant und Veranstaltungsort für die Zukunft ermöglicht werden. Ziel ist es, zukünftig ca. 38 Hotelzimmer in den Räumlichkeiten der Sababurg anbieten zu können. 4 Zimmer sind im Ostturm bereits vorhanden und sind nicht Gegenstand der Maßnahme. Der Westturm soll nach der Umbaumaßnahme 4 statt wie bisher 5 Hotelzimmer bereitstellen. Im Kanzleigebäude sollen entsprechend des Bestands auch zukünftig 3 Hotelzimmer im OG realisiert werden. Hinzu kommen 2 Hotelzimmer (davon eventuell eine Familiensuite) im Dachgeschoss, welche durch den Umbau der ehemaligen Pächterwohnung entstehen sollen. Die übrigen 25 Hotelzimmer sollen in dem neu zu errichtenden Hotel- und Restaurantgebäude sowie dem Hoteltrakt an Stelle eines früheren Wirtschaftsgebäudes realisiert werden. Unter anderem um den Anforderungen an die Beherbergungsrichtline gerecht zu werden, wird ein großes Augenmerk auf die Barrierefreiheit nach DIN 18040 gelegt. Der Ausstattungsstandard der Hotelzimmer, der Gasträume, des Foyers und der öffentlichen Nebenräume soll hochwertiger Art sein. Für das Hotel wird eine 4-Sterne Kategorie angestrebt. Das notwendige wandfeste Mobiliar und Einbaumöbel sind mit Ausnahme der Einrichtung in den Hotelzimmern Bestandteil der Maßnahme. Die Hauptbaukosten (Kostengruppe 300-400) betragen brutto ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-3 für die beiden Planungseinheiten beauftragt. Die Leistungsphasen 4-6 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sababurg - VGV Verfahren Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Korrektur von V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses:
Der Vertragsabschluss ist nicht der 02.12.2020, sondern der 20.12.2020.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.