VE0107.2 Gebäudeautomation Terminal - Sicherheitsgerichtete Steuerung für Entrauchung Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V1262-19FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0107.2 Gebäudeautomation Terminal - Sicherheitsgerichtete Steuerung für Entrauchung
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Gebäudeautomation für das Terminalhauptgebäude (Gebäude 600, 601, 602) auf Feld- und Automationsebene für die Anlagen der Entrauchung als sicherheitsgerichtetes Steuerungssystem mit einer Zentralen Intelligenz je Gebäude 600, 601, 602 und einem LWL-Ringsystem innerhalb jedes Gebäudes für Anbindung dezentraler E-/A-Systeme in abgesetzten Entrauchungs-ISP.
Begleitung von Drittgewerken bei Inbetriebnahmen und Begleitung von Sachverständigenabnahmen. Dokumentation.
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Errichtung von ISP und Entrauchungstableaus einschl. aller zugehörigen Leistungs-/ Steuer- und Automatisierungsfelder. Vollständige Programmierung der Brandfallsteuermatrix im sicherheitsgerichteten Steuerungssystem. Sichere AS-i-Bussysteme für die Ansteuerung und Überwachung von Entrauchungsklappen, Nachströmöffnungen in der Fassade, Rauchschürzen, Druckbelüftunganlagen und aller weiteren Anlagen entsprechend den Vorgaben der Brandfallsteuermatrix. AS-i-Bussysteme zur Übergabe von Abschaltmeldungen an ISP der Gewerke Heizung, Kälte, Lüftung, Sanitär.
Zentrale BACnet-Schnittstelle für das Gesamtentrauchungssystem je Gebäude entsprechend den BACnet-Vorgaben der Fraport AG zum, im Bestand bereits bestehenden, übergeordneten Managementsystem.
Verkabelungs- und Anschlussarbeiten für alle Anlagen, die von der Gebäudeautomation erfasst werden. Die Verlegung erfolgt auf bauseits beigestellten Kabeltragsystemen mit Ausnahme von Einzelbefestigungen bis 6 Leitungen.
Gebäudeautomation für Anlagen der Entrauchung, Terminalhauptgebäude (Geb. 600, 601, 602):
Mengenübersicht:
31 ISP SSV (Sicherheitsstromversorgung, Entrauchung)
11 Entrauchungstableaus (FWT)
ca. 140 Schaltschrankfelder für ISP SSV und FWT
ca. 5.000 Datenpunkte, physikalisch für ISP SSV
ca. 200 AS-i-Bus-Module, ohne höhere Sicherheitsanforderungen
ca. 2.400 AS-i-Bus-Module, sicherheitsgerichtet
ca. 30.000 m Leitungen Starkstrom
ca. 95.000 m Leitungen Schwachstrom
ca. 4.000 m Leitungen LWL
„Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich Inbetriebnahme.
Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor rechtsgeschäftlicher Abnahme.“
Instandhaltungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-01262/19-FAS, B-000003 - Terminal 3 1. BA NBT3, VE0107.2 Gebäudeautomation Terminal Steuerung Entrauchung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flörsheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65439
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.cms-electric.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase - Interessenbekundung (IBK):
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.
Die IBK als Bewerber-/Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (s.a. 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags (TNA)/ einer Interessensbestätigung (IB) ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine IBK übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der IBK.
2. Phase – IB:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines TNA (IB) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach der AzI bis zur Abgabe der TNA zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der AzI werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt:
- „Formblätter zur IB“,
- die informatorischen Vergabeunterlagen (VU).
Im Rahmen der AzI werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen VU nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3.Phase - Zulassungsverfahren:
Die Zulassungsprüfung kann ab dem Zeitpunkt der AzI begonnen werden, jedoch muss der Testaufbau bis spätestens acht Wochen vor Angebotsabgabe, funktionsfähig bei der Fraport AG, bereitgestellt werden. Für die Zulassungsprüfung ist mit einem Zeitaufwand von 15 AT für einen Testzyklus zu rechnen. Spätestens mit der Angebotsabgabe muss der Zertifizierungsnachweis erbracht sein.
4. Phase - Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der IB/des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen VU. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die AG gewährt für den Aufwand der Angebotserstellung eine pauschale Kostenerstattung. Höhe und diesbzgl. Voraussetzungen werden im weiteren Vergabeverfahren genannt.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bew.-/Bi.gem. in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland