EU-P 0138-21BV1 Tiefbauarbeiten, B-002752 Erneuerung Decke/Binder Aufsetzzone 07C Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0138-21BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0138-21BV1 Tiefbauarbeiten, B-002752 Erneuerung Decke/Binder Aufsetzzone 07C
Am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main soll innerhalb der bestehenden Flugbetriebsflächen die Deck- und Binderschicht der Start-/Landebahn 07C/25C in der Aufsetzzone 07C saniert werden. Zusätzlich werden die Rollbahnen L16 und M28 durch den Neubau von Fillets erweitert.
Hierzu müssen befestigte Flächen der Start-/Landebahn gefräst und durch eine neue Deck- und Binderschicht ersetzt werden. Des Weiteren müssen befestigte und z. T. unbefestigte Flächen im Bereich der Rollbahnen L16 und M28 abgebrochen bzw. ausgehoben und durch neue, standardisierte Oberbauten in Asphaltbauweise ersetzt werden.
Die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sowie Verkehrseinrichtungen jeglicher Art sind anzupassen. Die Ausschreibung umfasst die hierzu erforderlichen Tiefbau- und Markierungsarbeiten.
Die Baumaßnahme ist unter Vollsperrung in Tagarbeit über einen Zeitraum von rund 14 Tagen (Kernzeit)
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2021
Im Einzelnen kommen u. a. zur Ausführung:
01. ca. 44.800 m² Fräsarbeiten Asphaltdeck- und -binderschicht (ca. 17 cm)
02. ca. 37.000 m² Fräsarbeiten Asphaltdeckschicht (ca. 5 cm)
03. ca. 250 m² Abbruch Befestigung (Asphaltoberbau und Rasengitter)
04. ca. 1.850 m² Abtrag Oberboden
05. ca. 900 m³ Aushub Boden
06. ca. 7.100 m² Herstellung SAMI (stress absorbing membrane interlayer)
07. ca. 44.800 m² Herstellung Asphaltbinderschicht (ca. 12 cm)
08. ca. 81.800 m² Herstellung Asphaltdeckschicht (ca. 5 cm)
09. ca. 8.300 m Herstellung Asphaltfugen
10. ca. 360 m² Herstellung Oberbau Rollbahn Asphalt
11. ca. 650 m² Herstellung Oberbau Rollbahnschulter Asphalt
12. ca. 800 m² Herstellung Oberbau Rollbahnschulter Schotterrasen
13. Herstellung Kabelschutzrohre in Kleinflächen (bis DN100)
14. Herstellung diverser De- und Neumarkierungen für Flugbetriebsflächen
15. Allgemeine Leistungen der Dokumentation, Vermessung und Kontrollprüfungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbauarbeiten, B-002752 Erneuerung Decke/Binder Aufsetzzone 07C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36275
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die
für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen
Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden
nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig,
um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in
§ 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]