UV-C Luftreinigern für Schulen des Kreises Offenbach Referenznummer der Bekanntmachung: KROF-2021-0076
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]26
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
UV-C Luftreinigern für Schulen des Kreises Offenbach
Anschaffung von UV-C Luftreinigern
Die Geräte verteilen sich auf insgesamt 85 einzelne Schulstandorte in 13 Kommunen wie folgt:
- Ca. 166 Geräte Schulen Kommune Langen
- Ca. 27 Geräte Kommune Egelsbach
- Ca. 158 Geräte Kommune Dietzenbach
- Ca. 204 Geräte Kommune Dreieich
- Ca. 144 Geräte Kommune Neu - Isenburg
- Ca. 47 Geräte Kommune Hainburg
- Ca. 84 Geräte Kommune Heusenstamm
- Ca. 31 Geräte Kommune Mainhausen
- Ca. 95 Geräte Kommune Mühlheim
- Ca. 83 Geräte Kommune Obertshausen
- Ca. 79 Geräte Kommune Rödermark
- Ca. 160 Geräte Kommune Rodgau
- Ca. 76 Geräte Kommune Seligenstadt
Die genaue Verteilung der Geräte auf die einzelnen Schulstandorte erfolgt nach Auftragserteilung.
• Die angebotenen Systeme müssen zum unabhängigen und selbstständigen Betrieb in Schulräumen geeignet sein und daher zwingend über eine CE, GS oder TÜV Zertifizierung für Luftreiniger verfügen.
• Die Wirksamkeit der Systeme zur Bekämpfung gegen Viren muss durch ein vom Hersteller unabhängiges, akkreditiertes Institut mit Hilfe von Surrogat Viren bewiesen und attestiert worden sein.
• Das System muss nachweißlich durch sein Design und seine Aufstellungshöhe im Raum eine Luftzirkulation im Raum erzeugen können, dass die Virusbelastung in einem Raum durch den Einsatz der Geräte um mind. 95% gesenkt werden kann. Diese Wirksamkeit der Systeme muss von einem von Hersteller unabhängigen Institut unter Realbedingungen in einer geeigneten Raumgröße getestet und dadurch bewiesen worden sein.
• Die Systeme müssen den relevanten Anforderungen der Innenraumlufthygienekommission am Bundesumweltamt entsprechen.
• Vor dem Hintergrund der Anwender- und Umweltsicherheit und einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit müssen die Systeme garantiert frei von umweltschädlichen Emissionen sein und sollten bei einem Regelbetrieb während der Unterrichtsstunden mindestens 8 Jahre den Austausch und die Entsorgung von Verbrauchs- und Verschleißmaterialien nicht erforderlich machen.
• Gehäuse mit hygienischen, glatten Innenoberflächen und leichter Zugänglichkeit austauschbarer Komponenten. Deckelschalter muss das Gerät bei Öffnung spannungsfrei schalten. Das Gerät ist steckerfertig betriebsbereit zu liefern.
• Nach den Messergebnissen eines Lichtlabors sind die Geräte nach DIN EN 62471
in die freie Gruppe eingeordnet und stellen demnach keine photobiologische Gefährdung dar:
• produziert weder Ozon noch andere Schadstoffe
• sicheres Gehäuse
• chemiefrei
• Es ist mit einzukalkulieren, dass die Geräte bis in die jeweiligen Räume transportiert werden müssen. Der Stromanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.
Das Aufhängen/ Aufstellen, einschließlich Entsorgung von Verpackungsmaterial, ist in gesonderter Leistungsposition anzubieten.
• Die Geräte verteilen sich auf insgesamt 85 einzelne Schulstandorte in 13 Kommunen wie folgt:
- Ca. 166 Geräte Schulen Kommune Langen
- Ca. 27 Geräte Kommune Egelsbach
- Ca. 158 Geräte Kommune Dietzenbach
- Ca. 204 Geräte Kommune Dreieich
- Ca. 144 Geräte Kommune Neu - Isenburg
- Ca. 47 Geräte Kommune Hainburg
- Ca. 84 Geräte Kommune Heusenstamm
- Ca. 31 Geräte Kommune Mainhausen
- Ca. 95 Geräte Kommune Mühlheim
- Ca. 83 Geräte Kommune Obertshausen
- Ca. 79 Geräte Kommune Rödermark
- Ca. 160 Geräte Kommune Rodgau
- Ca. 76 Geräte Kommune Seligenstadt
• Die genaue Verteilung der Geräte auf die einzelnen Schulstandorte erfolgt nach Auftragserteilung
Detaillierte Angaben im LV beschrieben.
Auftragsbeginn: Sofort nach Auftragsvergabe, bis 31.12.21, sollen mind. 50% des Bestellvolumens betriebsbereit ausgeliefert sein. Die vollständige, betriebsbereite Lieferung muss in kontinuierlichen Teilmengen bis 31.03.22 erfolgen. Mit dem Angebot sind verbindlich die Lieferkontingente / je Monat von Ok.t 21 bis Mrz. 22 vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Corona-Prävention
Eilbedarf
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsabgabe nur elektronisch über die HAD (Bietercockpit) möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)