81273628-Los 16 - Rahmenvereinbarung Trainer*innen für Sprachtrainings der AIZ - Vietnamesisch Referenznummer der Bekanntmachung: 81273628
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81273628-Los 16 - Rahmenvereinbarung Trainer*innen für Sprachtrainings der AIZ - Vietnamesisch
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die mehrfache Durchführung von ein- bis mehrwöchigen Sprachtrainings während der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit je Rahmenvereinbarung wird den Zeitraum von 1 Jahr umfassen, mit der Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Insgesamt soll dadurch ein maximaler Zeitraum vom 01.03.2022 bis 28.02.2026 durch diese Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Der/die Trainer*in ist verantwortlich für die Durchführung von Sprachtrainings zur Ausreisevorbereitung. Unterrichtssprache ist in der Regel Deutsch, bei entsprechender Nachfrage auch Englisch oder - wenn realisierbar - eine andere Sprache. Die Kurse finden in den meisten Fällen in Kleinstgruppen (2 - 6 TN*), vielfach auch als Einzelunterricht statt.
Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) In der Wehrhecke 1 53125 Bonn
Die Sprachtrainings der AIZ sind intensiv, in den vier Europäischen Verkehrssprachen (EV) Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch sowie in den Landessprachen (s.u.) bieten wir drei Formate an: 1-4 wöchige Sprachtrainings für alle Sprachniveaus bis C1, einwöchige Fachbezogene Sprachtrainings für Teilnehmer*innen mit guten Vorkenntnissen (mind. B1) und zusätzlich einwöchige Orientierungskurse für TN* ohne Vorkenntnisse in den Landessprachen.
Sprachtrainings in den genannten Europäischen Verkehrssprachen und in den Landessprachen richten sich sowohl an Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse (A/A1), als auch an Fortgeschrittene bis maximal Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Wir richten die Sprachtrainings auf Anfrage der Entsendeorganisationen ein. Daher ist eine Angabe, ob und zu welchen Terminen im Jahresverlauf Kurse für eine bestimmte Sprache stattfinden werden, nur sehr kurzfristig möglich und grundsätzlich nicht planbar. Die Mindestvorlaufzeit für die Anmeldungen durch die Entsendeorganisationen beträgt 20 Tage. Grundsätzlich sind pro Monat zwei Einstiegstermine in Sprachkurse vorgesehen, die dem jährlichen Programmkatalog zur Ausreisevorbereitung entnommen werden können. Da die Teilnehmer*innen meist unmittelbar vor der Ausreise stehen, sind Kursverschiebungen nicht möglich.
Bestandteil der Sprachtrainings sind einmal wöchentlich stattfindende sprach-über-greifende Workshops in der unterrichtsfreien Zeit (in Präsenz z.Z. an den Mittwochvormittagen), diese Workshopzeiten müssen bei der Planung der Sprachtrainings durch den/die Trainer*in berücksichtigt werden. Der Unterricht muss so geplant werden, dass es den Teilnehmer*innen möglich ist daran teilzunehmen.
Gegebenenfalls werden die jeweiligen Kurse von zwei Trainer*innen im Tandem durchgeführt. Dies wird in gegenseitiger Absprache durch die AIZ arrangiert und dient insbesondere der Vermeidung von terminlichen Engpässen und einem effektiven Kursmanagement.
Die Vertragslaufzeit je Rahmenvereinbarung wird einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen, mit der Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Vertragslaufzeit je Rahmenvereinbarung wird einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen, mit der Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden:
1. Angaben zum Namen/Firmennamen und zur Anschrift, Bankverbindung, Steuernummer, ggf. USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen und Kontaktdaten;
2.Bei Einzelpersonen: Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises; Angaben zum Geburtsdatum, Geburtsort; Angaben, ob ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst oder bei der GIZ oder einer ihrer Vorgängerorganisation besteht oder bestand; Angabe, ob eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft über Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) ausgeübt wird oder wurde; Angabe, ob eine Entsendung als Entwicklungshelfer*in nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz besteht oder bestand; Angabe, ob die Person (Bieter*in) oder ein mit ihr in Verbindung stehendes Unternehmen im Vorfeld des Vergabeverfahrens zu diesem Vergabeverfahren eine Beratung der GIZ vorgenommen oder auf sonstige Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mitgewirkt hat; Angaben zum Beschäftigungsumfang bei der GIZ (mehr oder weniger als 5/6).
3. Bei Unternehmen: Kopie des gültigen Handelsregisterauszugs / Registerauszugs (das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss ein Auszug für jedes Mitglied vorliegen); Angabe der Handelsregister-/Registernummer der Firma; Angabe zum zuständigen Amtsgericht / zur zuständigen Behörde; Angabe zu wirtschaftlich Berechtigten (Personen mit mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Firma, vgl. § 3 GWG); Angaben, ob bei einer angebotenen Person ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst oder bei der GIZ oder einer ihrer Vorgängerorganisation besteht oder bestand; Angabe, ob eine angebotene Person eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft über Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) ausübt oder ausübte; Angabe, ob bei einer angebotenen Person eine Entsendung als Entwicklungshelfer*in nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz besteht oder bestand; Angabe, ob eine angebotene Person oder ein ihr in Verbindung stehendes Unternehmen im Vorfeld des Vergabeverfahrens zu diesem Vergabeverfahren eine Beratung der GIZ vorgenommen oder auf sonstige Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mitgewirkt hat.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen.
5. Eigenerklärung, ob in den letzten drei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen eine der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR verhängt wurde.
6. Integritätserklärung.
7. Erklärung zur Anerkennung und Vorrang der Geltung der Klauseln der GIZ.
8. Bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Angebot beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden.
Keine.
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Beherrschung der zu unterrichtenden Sprache als Muttersprache oder auf muttersprachlichem Niveau (Level C2 gem. des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
2. Mindestens 2 Jahre Unterrichtserfahrung als Sprachtrainer*in in der zu unterrichtenden Sprache.
1. Beherrschung der zu unterrichtenden Sprache als Muttersprache oder auf muttersprachlichem Niveau (Level C2 gem. des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
2. Mindestens 2 Jahre Unterrichtserfahrung als Sprachtrainer*in in der zu unterrichtenden Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YA48
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.