81273612-Los 1 - Rahmenvereinbarung Trainer*innen für Sprachtrainings der AIZ - Englisch Referenznummer der Bekanntmachung: 81273612

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YA5F/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YA5F
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81273612-Los 1 - Rahmenvereinbarung Trainer*innen für Sprachtrainings der AIZ - Englisch

Referenznummer der Bekanntmachung: 81273612
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die mehrfache Durchführung von ein- bis mehrwöchigen Sprachtrainings während der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit je Rahmenvereinbarung wird den Zeitraum von 1 Jahr umfassen, mit der Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Insgesamt soll dadurch ein maximaler Zeitraum vom 01.03.2022 bis 28.02.2026 durch diese Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.

Der/die Trainer*in ist verantwortlich für die Durchführung von Sprachtrainings zur Ausreisevorbereitung. Unterrichtssprache ist in der Regel Deutsch, bei entsprechender Nachfrage auch Englisch oder - wenn realisierbar - eine andere Sprache. Die Kurse finden in den meisten Fällen in Kleinstgruppen (2 - 6 TN*), vielfach auch als Einzelunterricht statt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) In der Wehrhecke 1 53125 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Sprachtrainings der AIZ sind intensiv, in den vier Europäischen Verkehrssprachen (EV) Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch sowie in den Landessprachen (s.u.) bieten wir drei Formate an: 1-4 wöchige Sprachtrainings für alle Sprachniveaus bis C1, einwöchige Fachbezogene Sprachtrainings für Teilnehmer*innen mit guten Vorkenntnissen (mind. B1) und zusätzlich einwöchige Orientierungskurse für TN* ohne Vorkenntnisse in den Landessprachen.

Sprachtrainings in den genannten Europäischen Verkehrssprachen und in den Landessprachen richten sich sowohl an Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse (A/A1), als auch an Fortgeschrittene bis maximal Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Wir richten die Sprachtrainings auf Anfrage der Entsendeorganisationen ein. Daher ist eine Angabe, ob und zu welchen Terminen im Jahresverlauf Kurse für eine bestimmte Sprache stattfinden werden, nur sehr kurzfristig möglich und grundsätzlich nicht planbar. Die Mindestvorlaufzeit für die Anmeldungen durch die Entsendeorganisationen beträgt 20 Tage. Grundsätzlich sind pro Monat zwei Einstiegstermine in Sprachkurse vorgesehen, die dem jährlichen Programmkatalog zur Ausreisevorbereitung entnommen werden können. Da die Teilnehmer*innen meist unmittelbar vor der Ausreise stehen, sind Kursverschiebungen nicht möglich.

Bestandteil der Sprachtrainings sind einmal wöchentlich stattfindende sprach-über-greifende Workshops in der unterrichtsfreien Zeit (in Präsenz z.Z. an den Mittwochvormittagen), diese Workshopzeiten müssen bei der Planung der Sprachtrainings durch den/die Trainer*in berücksichtigt werden. Der Unterricht muss so geplant werden, dass es den Teilnehmer*innen möglich ist daran teilzunehmen.

Gegebenenfalls werden die jeweiligen Kurse von zwei Trainer*innen im Tandem durchgeführt. Dies wird in gegenseitiger Absprache durch die AIZ arrangiert und dient insbesondere der Vermeidung von terminlichen Engpässen und einem effektiven Kursmanagement.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 28/02/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit je Rahmenvereinbarung wird einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen, mit der Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit je Rahmenvereinbarung wird einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen, mit der Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden:

1. Angaben zum Namen/Firmennamen und zur Anschrift, Bankverbindung, Steuernummer, ggf. USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen und Kontaktdaten;

2.Bei Einzelpersonen: Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises; Angaben zum Geburtsdatum, Geburtsort; Angaben, ob ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst oder bei der GIZ oder einer ihrer Vorgängerorganisation besteht oder bestand; Angabe, ob eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft über Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) ausgeübt wird oder wurde; Angabe, ob eine Entsendung als Entwicklungshelfer*in nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz besteht oder bestand; Angabe, ob die Person (Bieter*in) oder ein mit ihr in Verbindung stehendes Unternehmen im Vorfeld des Vergabeverfahrens zu diesem Vergabeverfahren eine Beratung der GIZ vorgenommen oder auf sonstige Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mitgewirkt hat; Angaben zum Beschäftigungsumfang bei der GIZ (mehr oder weniger als 5/6).

3. Bei Unternehmen: Kopie des gültigen Handelsregisterauszugs / Registerauszugs (das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss ein Auszug für jedes Mitglied vorliegen); Angabe der Handelsregister-/Registernummer der Firma; Angabe zum zuständigen Amtsgericht / zur zuständigen Behörde; Angabe zu wirtschaftlich Berechtigten (Personen mit mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Firma, vgl. § 3 GWG); Angaben, ob bei einer angebotenen Person ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst oder bei der GIZ oder einer ihrer Vorgängerorganisation besteht oder bestand; Angabe, ob eine angebotene Person eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft über Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) ausübt oder ausübte; Angabe, ob bei einer angebotenen Person eine Entsendung als Entwicklungshelfer*in nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz besteht oder bestand; Angabe, ob eine angebotene Person oder ein ihr in Verbindung stehendes Unternehmen im Vorfeld des Vergabeverfahrens zu diesem Vergabeverfahren eine Beratung der GIZ vorgenommen oder auf sonstige Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mitgewirkt hat.

4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen.

5. Eigenerklärung, ob in den letzten drei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen eine der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR verhängt wurde.

6. Integritätserklärung.

7. Erklärung zur Anerkennung und Vorrang der Geltung der Klauseln der GIZ.

8. Bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Angebot beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Keine.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

1. Beherrschung der zu unterrichtenden Sprache als Muttersprache oder auf muttersprachlichem Niveau (Level C2 gem. des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

2. Mindestens 2 Jahre Unterrichtserfahrung als Sprachtrainer*in in der zu unterrichtenden Sprache.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Beherrschung der zu unterrichtenden Sprache als Muttersprache oder auf muttersprachlichem Niveau (Level C2 gem. des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

2. Mindestens 2 Jahre Unterrichtserfahrung als Sprachtrainer*in in der zu unterrichtenden Sprache.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 6
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/10/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/10/2021
Ortszeit: 12:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YA5F

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2021

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