Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunne.
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 41: Zusätzliche Besprechungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen
Es werden zusätzliche Besprechungstermine benötigt, an welchen der Verkehrsanlagenplaner teilnehmen muss. Ohne diese Leistung wird das Leistungssoll des Vertrages nicht erreicht. Die Planung ist sehr umfangreich und komplex, dadurch entsteht Abstimmungsbedarf mit den Gemeinden, mit betroffenen Dritten, mit beteiligten Gutachtern sowie dem AG. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da nur der Planer, welcher die Planung erstellt diese auch erläutern und vertreten kann. Auch die Beurteilung einer Örtlichkeit und die Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen z.B. eines Gewerbes und dem Bauwerk kann nur von dem Planer erfolgen, welcher die Planung für das Bauwerk erstellt.