ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50093
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen
ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen
Markt Schwaben bis Ampfing
Die gegenständlichen Leistungen beziehen sich auf die Messungen von Grundwasserständen und Messungen von Wasserständen an Fließgewässern mittels Lichtlot und/oder mittels Datensammlers.
Personal- und Gerätekosten sind einzurechnen. Die Dokumentation erfolgt in Abstimmung mit dem AG und orientiert sich an den in den Anlagen beigelegten Unterlagen.
Der Umfang der geplanten Messungen von Grundwasserständen und von Wasserständen an Fließgewässern und Umfang der geplanten Ablesungen mittels Datensammlers kann dem Leistungsverzeichnis Anlage 1.2 entnommen werden.
Grundsätzlich sind auf Anfrage auch Ganglinien auf Basis der Auswertung der Ablesedaten der automatischen Aufzeichnung der Grundwasserhöhe durch einen Datensammler zu erzeugen und fortzuschreiben.
Alle Messstellen müssen einmal pro Monat angefahren und abgelesen werden. Hierfür ist vom AN ein gleichbleibendes Zeitfenster zu bestimmen (z.B. immer in der ersten oder immer in der letzten Woche des Monats).
Der geplante Bauablauf (die Reihenfolge der Ablesung) ist vom AN selbst festzulegen.
Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA01 (Bahn-km 19,800 bis Bahn-km 65,800). Dieser Planungsabschnitt wurde in sieben Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt.
PA01 ist in folgende Planfeststellungsabschnitte unterteilt:
• PFA 1.1: km 19,800 bis km 22,820 Markt Schwaben
• PFA 1.2: km 22,820 bis km 30,000
• PFA 1.3: km 30,000 bis km 40,200
• PFA 1.4: km 40,200 bis km 45,000
• PFA 1.5: km 45,000 bis km 52,175
• PFA 1.6: km 52,175 bis km 58,529
• PFA 1.7: km 58,529 bis km 65,800 bis Ampfing
Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich.
Bei Arbeiten am und im Gleisbereich sind Einflüsse durch Windlasten vorbeifahrender Züge möglich. Das Betreten des Gleisbereich ist verboten und für die Grundwasserablesungen nicht erforderlich.
Grundsätzlich hat sich der AN über alle Örtlichkeiten, die für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen bedeutsam sind, genauestens zu erkundigen. Hierzu sind die Angaben in den Anlagen 15 und 16 der Ausschreibungsunterlagen zu finden.
Alle diese Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind einzurechnen.
Da sich einige Grundwassermessstellen im Bereich von Bahnhöfen und Haltepunkten befinden, ist mit entsprechendem Personenverkehr zu rechnen. Demzufolge sind Absperrmaßnahmen nach den geltenden Vorschriften vorzuhalten und im Anwendungsfall aufzubauen, vorzuhalten, zu unterhalten, rückzubauen und wieder von der Baustelle zu entfernen. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Großteil der Ablesungen der Grundwassermessstellen der PFAs 1.1 bis 1.7 sind außer-halb der Gefahrenbereiche des Gleises durchzuführen. Während der gegenständlichen beauftragten Leistung wird der Zugbetrieb aufrechterhalten. Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt maximal 140 km/h. Einschränkungen oder Behinderungen des Bahnverkehrs durch die gegenständlichen Arbeiten sind nicht zulässig.
Einige Arbeitsstellen sind in unmittelbarer Nähe zu bzw. im Bereich öffentlicher Straßen und Wege geplant (siehe Anlage 15 und Anlage 16). Es wird u.U. eine entsprechende Verkehrssicherung der Straßen und Wege erforderlich.
Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Fahrzeuge.
Vermessungstechnische Bestandsdokumentation
Die Grundlagen der vermessungstechnischen Bestandsdokumentation sind insbesondere in den Ril 804, 809, 883, 885 und 886 sowie in der TM 1-2015-10202 geregelt. Diese umfasst die Aktualisierung der Bahn-Geodaten mittels AVANI zur Erzeugung der Ivl-Bestandspläne (Topographie und ggf. Gleisnetzdaten), die Lichtraumdokumentation, die Überprüfung des Festpunktfeldes und die Überarbeitung der Gleisnetzdaten sowie der Trassen- und Weichenhöhenpläne.
Vor Beginn der Dokumentationsleistungen ist der Umfang der vermessungstechnischen Arbeiten sowie das zu verwendende Lage- und Höhenbezugssystem mit dem Arbeitsgebiet Ingenieurvermessung des AG zwingend abzustimmen.
Gleisvermarkung:
Die Gleisvermarkung ist nach dem Umbau auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen. Zerstörte oder beschädigte Punkte des übergebenen Festpunkfeldes sind zu ersetzen und nach den Kriterien der Ril 883.2000 / 883.3000 neu zu bestimmen. Die Kosten hierfür trägt der AG.
Festpunktfeld:
Die Lage- und Höhenfestpunkte sind nach dem Umbau auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen. Zerstörte oder beschädigte Punkte sind gem. Ril 883.2000 auf Kosten des AG zu ersetzen und neu zu bestimmen.
Für die Übergabe folgender, vom AN zu erstellender Unterlagen ist zu beachten, dass die vorzulegende Dokumentation jeweils zwingend folgende Unterlagen beinhalten muss:
• Dokumentation zur Messung von Grundwasserständen
• Dokumentation zur Messung Wasserständen an Fließgewässern
• Fotodokumentation
• Darstellung aller Messstellen in Lageplänen
• Darstellung aller Messstellen in Messstellensteckbriefen
• Messdaten und Messprotokolle aus Vermessungsarbeiten
Alle Messstellen müssen einmal pro Monat angefahren und abgelesen werden. Hierfür ist vom AN ein gleichbleibendes Zeitfenster zu bestimmen (z.B. immer in der ersten oder immer in der letzten Woche im Monat).
Der geplante Bauablauf (die Reihenfolge der Ablesung) ist vom AN selbst festzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen
Ort: Westheim
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.