Elektronische Bauteile zum Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur an internationalen Verkehrsflughäfen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 40949/21-HOE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Bauteile zum Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur an internationalen Verkehrsflughäfen
Der Deutsche Wetterdienst ist vom Gesetzgeber beauftragt, die zur Sicherung des Flugverkehrs an den Verkehrsflughäfen erforderlichen meteorologischen Daten bereitzustellen. Die Datengewinnung erfolgt u. a. durch spezielle Sensoren. Zur Verarbeitung der anfallenden Messdaten wird wie bisher ein automatisches System zur Datenerfassunng und -verarbeitung mit dem Übertragungsstandard V.23 eingesetzt. Ziel ist die Ablösung des veralteten, wenig leistungsfähigen Standards V.23 und die Änderung der sternförmigen Struktur hin zu einer modernen Baum- oder Ringstruktur mit SHDSL-Übertragungstechnik.
Für diese Maßnahme ist die Lieferung von einzelnen Komponenten und Bauteilen gemäß Rahmenvertrag und Leistungsbeschreibung für die Jahre 2021 bis 2023 vorgesehen.
Portserver RS485/232, 4-fach, Hutschiene gemäß Leistungsbescheibung
Für die beiden benötigten Komponenten werden zwei Lose gebildet. Es wird ein Rahmenvertrag bzw. zwei Rahmenverträge, abhängig von der Zuschlagserteilung, geschlossen.
Netzteil, Hutschiene 25V, 1,8 A gemäß Leistungsbeschreibung
Für die beiden benötigten Komponenten werden zwei Lose gebildet. Es wird ein Rahmenvertrag bzw. zwei Rahmenverträge, abhängig von der Zuschlagserteilung, geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Portserver RS485/232, 4-fach, Hutschiene gemäß Leistungsbescheibung
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.1.7 und V. 2.4 angegebenen Auftragswerte werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wird der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EURO eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.