81270049-Dienstleistungsvertrag über die Betreuung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Referenznummer der Bekanntmachung: 81270049
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81270049-Dienstleistungsvertrag über die Betreuung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (früher Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH)1 ist eine staatliche Entwicklungszusammenarbeitsorganisation der Bundesrepublik Deutschland.
Die GIZ unterstützt die Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer Ziele der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und setzt seit vielen Jahren weltweit Projekte und Programme in unterschiedlichen Themenfeldern um. Dies geschieht vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, aber auch für
andere öffentliche Auftraggeber wie das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Außerdem führt die GIZ Projekte im Auftrag anderer Auftraggeber wie der EU, der Weltbank oder einzelner Staaten durch.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Gegenüber der GIZ bestehen tarifvertraglich begründete Versorgungsansprüche aktiver und ehemaliger Mitarbeiter*innen, sowie Beihilfeansprüche auf Grundlage einer Alt-GTZBetriebsvereinbarung. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über Berechnungen zur betrieblichen Altersversorgung der GIZ sowie über weitere Leistungen.
In diesem Zusammenhang müssen folgende Dienstleistungen erbracht werden:
a. Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten und Bewertungen
b. Erstellung von Prognoseberechnungen
c. Berechnungen bei Versorgungsausgleichen
d. Berechnung der Rentenbausteine
e. Erstellung von Leistungsausweisen
f. Sonstige Berechnungs- und Beratungsaufgaben
Die Leistung muss durch qualifiziertes Personal erbracht werden, das im Angebot verbindlich anzugeben ist.
Es soll ein Vertrag mit einer unbefristeten Laufzeit ab dem 01.04.2022 geschlossen werden.
Es soll ein Vertrag mit einer unbefristeten Laufzeit ab dem 01.04.2022 geschlossen werden.
Der Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von 12 Monaten zum 30.06. eines Jahres gekündigt werden, frühestens zum 30.06.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 15 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 4 Referenzprojekte im Fachgebiete Betreuung betriebliche Altersvorsorgung und mindestens 1 Referenzprojekte im im deutschen öffentlichen Sektor in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YA5Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.