Bauüberwachungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Rhens Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Rhens
Das bestehende Bauwerk überführt die elektrifizierte, zweigleisige Hauptstrecke 2630 Köln-Bingen bei km 99,531 über die Josefstraße in Rhens. Das Bauwerk wird vollständig zurückgebaut und durch einen Ersatzneubau in gleicher Lage ersetzt. Das bestehende Bauwerk wurde im Jahr 1881 errichtet, im Jahr 1933 wurde der Überbau erneuert. Heute besteht der Überbau aus zwei eingleisigen Überbauten in WIB-Bauweise, bei dem die Walzträger (12xIPE160 je Überbau) auf einer in der Auflagerbank eingelassenen Auf-lagerschiene aufgelegt und dann bis OK Bauwerk monolithisch vergossen wurden. Mangels Bestandsunterlagen über die vorhandenen Widerlagerfundamente und mangels Kenntnis deren Tragfähigkeit wird ein vollständiger Rückbau der beste-henden Widerlager und ein Neubau von Widerlagern am Ort der alten Widerlager geplant. Die EÜ wird als Ortbeton-Halbrahmen geplant. Rückbau und Ersatzneubau erfolgen im Schutze von Hilfsbrücken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU inkl. Leistungen SiGeKo
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rhens
Das bestehende Bauwerk überführt die elektrifizierte, zweigleisige Hauptstrecke 2630 Köln-Bingen bei km 99,531 über die Josefstraße in Rhens. Das Bauwerk wird vollständig zurückgebaut und durch einen Ersatzneubau in gleicher Lage ersetzt. Das bestehende Bauwerk wurde im Jahr 1881 errichtet, im Jahr 1933 wurde der Überbau erneuert. Heute besteht der Überbau aus zwei eingleisigen Überbauten in WIB-Bauweise, bei dem die Walzträger (12xIPE160 je Überbau) auf einer in der Auflagerbank eingelassenen Auf-lagerschiene aufgelegt und dann bis OK Bauwerk monolithisch vergossen wurden. Mangels Bestandsunterlagen über die vorhandenen Widerlagerfundamente und mangels Kenntnis deren Tragfähigkeit wird ein vollständiger Rückbau der beste-henden Widerlager und ein Neubau von Widerlagern am Ort der alten Widerlager geplant. Die EÜ wird als Ortbeton-Halbrahmen geplant. Rückbau und Ersatzneubau erfolgen im Schutze von Hilfsbrücken.
Nachtrag 03: Zusätzliche Bauüberwachungsleistung KIB (Planungsleistungen)
Schaffung neuer Schnittstellen sowie Stillstand beim AN, ggf. zusätzliche Sperrpausen.