Veranstaltungen zu Maßnahmen zu Supervision und Mediation Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2021_022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungen zu Maßnahmen zu Supervision und Mediation
Leistungsgegenstand sind die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Supervision und Mediation in Einzelgesprächen oder Gruppenveranstaltungen mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielen für unterschiedliche Personengruppen.
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Lärchenweg 20 35315 Homberg/Ohm oder angemietete Seminarräume innerhalb von Hessen
Supervision
In den Supervisionsveranstaltungen werden Mitarbeitende der Auftraggeberin in Einzelgesprächen oder in Gruppenveranstaltungen bei der Reflektion ihrer Arbeit sowie der Bewältigung des damit verbundenen Stresserlebens beraten und angeleitet.
Ziel des ist es sowohl, die Teilnehmenden bei der Bewältigung belastender Situationen und Stress im Arbeitsalltag zu unterstützen und ihnen Strategien zur Stressbewältigung zur Verfügung zu stellen, als auch die Qualität der Arbeit durch die Reflektion des eigenen Handelns langfristig sicherzustellen.
Die Inhalte der Supervision sind im beruflichen Kontext anzusiedeln und betreffen:
- erlebte Situationen
- Austausch zu Erfahrungen und Problemen
- Gedanken und Gefühle
- Konflikte
- Rollenerwartung und -verhalten
- Zusammenarbeit und Prozesse
- Problemlösestrategien
- Strategien zum Umgang mit Stress und emotionalen Belastungen
- Persönliches Verhalten und dessen zugrundeliegende Faktoren
Je nach der Zielgruppe und der Ausgangssituation, in der sie sich befindet, können die In-halte und Schwerpunkte der Supervisionsveranstaltungen variieren.
Mediation
Allparteiliche Begleitung von Konfliktparteien im beruflichen Kontext bei der Suche nach einer Lösung des Konfliktes. Die Konfliktparteien können hierbei sowohl in Einzelgesprächen als auch Gruppengesprächen in die Mediation gehen.
Ziel der Mediationsveranstaltungen ist es, unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten eine Lösung bzw. Lösungsstrategie für bestehende Konflikte zu finden, die eine weitere konstruktive Zusammenarbeit ermöglicht.
Der Inhalt dieser Begleitung richtet sich nach den bestehenden Konflikten. Daher können die Inhalte der Mediation nicht vorab definiert werden. Beispielhaft können Konflikte in der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit oder innerhalb von Projektstrukturen genannt werden.
Der Vertrag beginnt am 01.12.2021 und endet am 30.11.2023. Er verlängert sich automatisch um je weitere 12 Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Maximal sind zwei Verlängerungen möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage_15_Eigenerklärung Handelsregisterauszug
Anlage_03_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anlage_14_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmende
Anlage_16_Eigenerklärung_Haftpflicht
Anlage_19_Eigenerklärung Umsatz
Haftpflicht:
Erklärung dass über eine Betriebshaftpflichtversicherung und/oder
Berufshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe für Sach- und Vermögensschäden verfügt wird.
Darüber wird im Zuschlagsfall vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe für Sach- und Vermögensschäden vorgelegt.
Umsatz:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens [Betrag gelöscht] EUR durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten drei Jahre nach Punkt 2.11.3. lit g. vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden."
Anlage_04_Referenzliste
Anlage_08a_Datenschutzbestimmungen
Anlage_08b_Verpflichtungserklärung Datenschutz
Anlage_17_Eigenerklärung Berufserfahrung_Qualifikation
Anlage_18_Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen
Referenzen:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzen nach Punkt 2.11.3. lit d. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Mitarbeitendenzahlen:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht die durchschnittlich jährliche Mindestanzahl eingesetzter Trainerinnen/Trainer, die Schulungen/Trainings im Bereich Supervision und/oder Mediationen entsprechend des späteren Einsatzfeldes (Gruppentrainings, Teilnehmerinnen/Teilnehmer ab ca. drei bis zwölf Personen) in deutscher Sprache mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielen für unter-schiedliche Personenkreise (über alle Hierarchie-Ebenen) nach Punkt 2.11.3. lit h. der Bewerbungsbedingungen vor-weisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
siehe hierzu Anlage 10_Bewertungsmatrix:
Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter die nachfolgend aufgeführten Punkte nicht erfüllen als nicht geeignet. Es erfolgt ein automatischer Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Beurteilungskriteriums "Veranstaltungsdesign": Es werden keine bzw. nur lückenhaft Unterlagen bzw. Dokumente zur Wertung eingereicht.
Beurteilungskriterium "Unterlagen während der Veranstaltung und Handouts/Veranstaltungsunterlagen":
Es werden keine bzw. nur lückenhaft Unterlagen bzw. Dokumente zur Wertung eingereicht.
Beurteilungskriterium: Ausbildung/Qualifikation (Supervision):
Weniger als drei Personen des vorhandenen und bei der Auftraggeberin voraussichtlich eingesetzten Personals sind nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DSGv) qualifiziert.
Beurteilungskriterium: Ausbildung/Qualifikation (Mediation);
Keine Person des vorhandenen und bei der Auftraggeberin voraussichtlich eingesetzten Personals ist als Mediatorin/ als Mediator nach der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) zertifiziert.
Beurteilungskriterium: Berufserfahrung:
Weniger als 3 Personen des vorhandenen und bei der Auftraggeberin voraussichtlich eingesetzten Personals verfügen über eine Berufserfahrung entsprechend der Mindestvoraussetzungen (3 Jahre) in der Durchführung von Supervisionen und/oder Mediationen entsprechend des späteren Einsatzfeldes. Ein Jahr wird anerkannt, wenn mind. 30 Veranstaltungsstage realisiert wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe unten Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen.).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6.der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.5.der Bewerbungsbedingungen).
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert ein-gereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYCC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."