Beschaffung eines Learning Management Systems für die Hessische Finanzverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0076
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/163
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Learning Management Systems für die Hessische Finanzverwaltung
Beschaffung eines Learning Management Systems für die Hessische Finanzverwaltung
Leistungsort ist der Europäische Wirtschaftsraum (EWR), in dem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gültig ist. Die Erbringung des Cloud-Services muss innerhalb eines im EWR lokalisierten Rechenzentrums erfolgen. Eine Übertragung der Daten in Rechenzentren außerhalb des EWR Raumes ist nicht zulässig.
Im Rahmen des Projekts METEOR (Modernisierung und Digitalisierung der Fortbildung) soll für die Finanzverwaltung ein cloudbasiertes Learning Management System (LMS) beschafft werden. Dieses soll die bisher genutzte Fortbildungsdatenbank der Oberfinanzdirektion ablösen und eine Verwaltung von Fortbildungsveranstaltungen, Anmeldungsmanagement, Abruf von Learning on Demand-Videos und andere Funktionen bieten.
Die neue Plattform soll für insgesamt ca. 17.000 Beschäftigte des Finanzressorts zur Verfügung stehen (HMdF, OFD, HCC, Studienzentrum Rotenburg, Finanzämter). Diese Lösung soll unter anderem die folgenden Funktionen bereitstellen:
Content Management: Integrierte Erstellung sowie Einbindung von Lernmaterialien; Ablage und Kompilierung von Lerninhalten
- Usability: Front End Dashboard; Gamification-Elemente; Workflow-
Automatisierung
- Dokumentation: Fortschrittsanzeige; Feedbackfunktion; Prüfungs- und Zertifikatserstellung
- Analytics: Auswertung relevanter Daten; Reporting und Controlling
- Rechte- und Rollenkonzept: Öffentliche und private Bereiche bereitstellen;
Rechte und Rollenkonzept umsetzen
- Weitere Funktionen: z.B. Mandantentrennung
Von der Leistung umfasst ist die zeitlich befristete Überlassung von bis zu ca. 17.000 Userlizenzen für die Beschäftigten der Finanzverwaltung, den zeitlich befristeten Zugang zu Content-Paketen, Wartungs-, Support- und Schulungsleistungen. Die Leistungen im Einzelnen sind der Leistungsbeschreibung (Datei "Leistungsbeschreibung_2021-76") zu entnehmen.
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro ohne MwSt abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsbestimmungen (Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)
Referenzen
Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht:
- Art: Projekt zur Einführung eines Learning Management Systems (Einführung = Bereitstellen von Userlizenzen inkl. Content und zugehörigen Dienstleistungen)
- Umfang: Bei mindestens einer (1) Referenz muss es sich um ein Projekt zur Einführung eines LMS für mindestens 10.000 Nutzer handeln.
(Datei "Referenzen_2021-76" auf der Vergabeplattform).
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember
2015 - HVTG - (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert. Mit dem Angebot sind einzureichen: Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei "Erklaerung_Vergabesperre") und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 GWB, § 58 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der angebotenen "Leistung" (Gewichtung 70 %), dieses wiederum untergliedert in die Unterkriterien "Kriterienkatalog" (Teilgewichtung 85%) und "Teststellung" (Teilgewichtung 15%) (= zusammen 100% Leistung) sowie dem angebotenen "Preis" (, Gewichtung 30 %).
Preisbewertung (P): Der Bieter mit dem günstigsten Gesamtpreis erhält 100 Pkt (=Maximalpktz). Die Bieter mit den nächst höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Pktz, wobei der Bieter mit dem doppelten Preis des günstigsten Bieters die Hälfte der Maximalpktz, d.h. 50 Pkt erhält. Ein Bieter mit dem 10-fachen Preis des günstigsten Bieters würde dann ein Zehntel der Maximalpktz, d.h. 10 Pkt erhalten. Die Berechnung der Pkt für den Preis ergibt sich aus dem jeweiligen Verhältnis Preis des günstigsten Angebots zu dem Preis eines jeweils teureren Angebots multipliziert mit der Maximalpktz von 100. Aus der Pktz und dem Gewichtungsfaktor 30 % wird der Index (P) errechnet. Dieser wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Hierdurch erhält der beste (=günstigste) Bieterpreis den maximalen Index (P) = 100 * 30 = 30 Pkt. Die übrigen Bieterpreise bekommen in Relation dazu den entsprechenden (niedrigeren) Index (P).
Leistungspkt (L): 1. Kriterienkatalog: Im Kriterienkatalog werden sowohl Mindestanforderungen als auch Bewertungskriterien abgefragt. Die Bieter haben die Fragen per Dropdown mit "JA" oder "NEIN" zu beantworten. Für die Ausschlusskriterien gilt: Alle Fragen müssen mit "JA" beantwortet werden können. Wird eine Frage mit "NEIN" beantwortet, führt dies zum Angebotsausschluss. Für die Bewertungskriterien gilt: Jede Frage die mit "JA" beantwortet wird, wird mit 100 Pkt bewertet. Jede Frage die mit "NEIN" beantwortet wird, wird mit 0 Pkt bewertet. Erreicht ein Angebot weniger als 60 Pkt, so wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen! 2. Teststellung: Vor dem Zuschlag der Ausschreibung erfolgt zudem eine bewertende Teststellung bezüglich der Erfüllung von "Usability-Kriterien". Die Grundlage für die Prüfung stellt die Anforderungsliste (Dokument "Anforderungsliste_2021-76") dar. Zur Durchführung der Prüfung haben die Bieter dem öffentlichen Auftraggeber einen kostenlosen Testzugang zur Verfügung zu stellen. Wird dem öffentlichen Auftraggeber kein kostenloser Testzugang zur Verfügung gestellt, führt dies zum Angebotsausschluss. Jede erfüllte Anforderung wird mit 100 Pkt bewertet. Jede nicht erfüllte Anforderung wird mit 0 Pkt bewertet. Die erreichten Punkte aus der Teststellung werden zu den erreichten Punkten des Kriterienkatalogs hinzuaddiert.
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses werden die Preispunkte und die Leistungspunkte zusammenaddiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.