Projektsteuerung für Umbau Bahnübergänge Regionalnetz Region Mitte in 17 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46319
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für Umbau Bahnübergänge Regionalnetz Region Mitte in 17 Losen
Groß-Umstadt
Projektsteuerungsleistungen für Los 14 BÜ 59,947 - Posten 54 - Strecke 4113
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 14 BÜ 59,947 - Posten 54 - Strecke 4113
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Groß-Umstadt
Projektsteuerungsleistungen für Los 14 BÜ 59,947 - Posten 54 - Strecke 4113
Nachtrag 01: Aufgrund der IBN-Verschiebung des BÜ Posten 54 um 1 Jahr verlängert sich somit auch die Leistung der externen PS um 1 Jahr. Im HV wurde davon ausgegangen, dass die BÜ-Kette bis zur BÜ-Erneuerung 54 aufgelöst sein wird. Dies ist nicht eingetreten. Daher muss zusätzlich die Planung und der Umbau der Nachbar-BÜ zur Auflösung der BÜ-Kette gesteuert werden. Zusätzlich ist eine UIG-Erstellung abzustimmen und zu begleiten. Die BÜ-Erneuerung verschiebt sich um ca. 1 Jahr. Dies wurde nicht im HV vereinbart
Der IBN-Termin des BÜ Posten 54 wird um 1 Jahr verschoben, da die Nachbar-BÜ in einem separaten
Planfeststellungsverfahren beklagt werden.
Für den Umbau/Erneuerung des BÜ Posten 54 ist die Auflösung der BÜ-Kette erforderlich (Auflösung der BÜ-Kette BÜ
50,51,52,54 zu "Insellösungen"). Für die Auflösung der BÜ-Kette ist wiederum eine UiG erforderlich. Dementsprechend verlängert
sich auch die Leistung der externen PS um 1 Jahr.