Förderung der Breitbandersschließung unterversorgter Schulen in der Stadt Rüsselsheim am Main Referenznummer der Bekanntmachung: 71/2021

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 0000968
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruesselsheim.de/startseite.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17b54738bc0-539186fcb29360c9
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kpr-capital.com
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Förderung der Breitbandersschließung unterversorgter Schulen in der Stadt Rüsselsheim am Main

Referenznummer der Bekanntmachung: 71/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Förderung der Breitbanderschließung unterversorgter Schulen in der Stadt Rüsselsheim am Main

Ausschreibung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln (sog. Investitionsbeihilfen) zum Zwecke der Errichtung und Unterhaltung einer gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur (sog. NGA-Netz), um darüber den Betrieb einer gigabitfähigen Telekommunikationsinfrastruktur und das Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für die verbliebenen unterversorgten Schulen in der Stadt Rüsselsheim am Main auf Gigabitniveau zu ermöglichen.

Ziel der Ausschreibung ist es, eine Deckung des Breitbandbedarfs auf Gigabit-Niveau der in einer Markterkundung ermittelten unterversorgten Schulen in der Stadt Rüsselsheim am Main im Wege des sog. Deckungslückenmodells zu ermöglichen.Projektgebiet

Die Stadt Rüsselsheim am Main ist in der Mitte Deutschlands im Rhein-Main Gebiet gelegen und ist mit 65.914 Einwohnern (Stand: 30.06.2020) die größte Stadt des Kreises Groß-Gerau. Der Flughafen Frankfurt, die Städte Mainz, Frankfurt am Main sowie die Hessische Landeshauptstadt Wiesbaden sind in wenigen Minuten erreichbar. Rüsselsheim am Main bietet ein zukunftsorientiertes Umfeld für die fast 4.000 in der Stadt angesiedelten Unternehmen. Im Jahr 2017 waren rund 28% aller betrieblichen Investitionen und rund 23% aller Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung angesiedelt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und im Rahmen der Richtlinien für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (im folgenden "NGA-Rahmenregelung" oder "NGA-RR"), der Genehmigung der NGA-RR durch die EU-Kommission, der Breitbandleitlinien der Kommission (Mitteilung der Kommission, Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, 2013/C 25/01, ABl. C 25 vom 26.1.2013, S.1, geändert durch Mitteilung der Kommission, 2014/C 198/02, ABl. C 198 vom 27.6.2014, S.30). Ferner gelten die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48, 49 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Zudem gilt die Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 29.8.2016 in der Fassung vom 27.8.2018 sowie der Erlasse zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 31.7.2019 sowie vom 4.11.2020.

Zielversorgung

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen in Form sog. verlorener Zuschüsse zu ermöglichen, die in der Stadt Rüsselheim am Main belegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen und auf dieser Grundlage mit hochbitratigen Produkten zu versorgen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzerrichter und -betreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende gigabitfähige Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den Schulen vor Ort entsprechende Produkte und Services (insbes. hochleistungsfähigen Internet-Zugang) zu marktüblichen Konditionen anzubieten und das Netz auch für andere Vorleistungsnachfrager zu öffnen, damit diese ebenfalls im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Anbieter von Produkten und Services im Projektgebiet auftreten können. Der Netzerrichter und -betreiber muss alle unterversorgten 9 Schulen mit einer möglichen Bandbreite von mindestens einem Gigab

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:

65428 Rüsselsheim am Main 9 unterversorgte Schulen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Ausschreibung ist es, eine Deckung des Breitbandbedarfs auf Gigabit-Niveau der in einer Markterkundung ermittelten unterversorgten Schulen in der Stadt Rüsselsheim am Main im Wege des sog. Deckungslückenmodells zu ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Das Auswahlverfahren ist unter Beachtung der besonderen Anforderungen der NGA-Rahmenregelung vom 15.06.2015 und der EU-Leitlinie vom 26.01.2013 durchzuführen. Danach ist der auszuwählende Netzerrichter und -betreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang auf passiver und aktiver Infrastrukturebene in Form einer Vorleistung einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Die Infrastruktur muss zukunftssicher sein und mehreren Wettbewerbern die Möglichkeit einräumen, ihre aktiven und passiven Netzelemente an die bestehende Infrastruktur anzuschließen. Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 7 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen. Die Bewerber haben die Wirtschaftlichkeitslücke im Einzelnen darzulegen und zu erläutern. Die Investitionsbeihilfe wird, soweit diese gewährt werden sollte, nicht über die ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke hinausgehen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Eigenerklärung darüber,

• dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren zulasten des Bewerbers eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;

• dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;

• dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellt;

• dass der Bewerber der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;

• dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden;

• dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden;

• dass der Bieter die Bestimmungen des HVTG Hessen für öffentliche Auftragsvergaben sowie das MiLoG einhält und im Auftragsfall einhalten wird;

• dass der Bewerber die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.

III.2.2. Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:

Angaben des Bewerbers zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:

• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;

• Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;

• Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);

• Eigenerklärung und - soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt - Bestätigung eines Finanzierungspartners, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie

• Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.

• Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, ist eine entsprechende Benennung der Teile des Auftrags, die im Wege der Untervergabe an Dritte vergeben werden sollen, sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer durch den Bieter vorzunehmen. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Angaben zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit:

• Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten; letztgenannte Angabe ist freiwillig und im Einklang mit dem Datenschutzrecht zu machen);

• Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie

• Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.

Der Bieter weist mittels der oben genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nach, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen, kann der Auftraggeber den Bieter zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 30/09/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes zur Versorgung unterversorgter Teilnehmeranschlüsse.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Wirtschaftlichkeitslücke für Breitbandversorgung an vergaberechtlichen Grundsätzen - insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz - orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch nicht begründet.

Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb (zweistufig) durchgeführt. Zum weiteren Verfahrensablauf: Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise elektronisch über die Vergabeplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bis zu dem unter Abschnitt IV.3.3. genannten Schlusstermin einreichen.

Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt.

Im Anschluss hieran werden bis zu fünf Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (sog. Verhandlungsverfahren). Die Stadt Rüsselsheim am Main behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine weitere Verringerung der Teilnehmeranzahl auf drei Bieter sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, kein Verhandlungsverfahren durchzuführen.

Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich 30.09.2022.

Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.

Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Einstellung der Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die hier gegenständlichen Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht oder nicht vollumfänglich akquiriert werden können. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere der endgültige Zuwendungsbescheid des Bundes und die endgültige Kofinanzierungszusage durch das Land Hessen.

Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber übernimmt keine Kosten, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.

Juristischen Personen steht es frei, die Namen und die beruflichen Qualifikationen der natürlichen Personen, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind, zu benennen. Der Bewerber stellt im Falle der Angabe das Vorliegen der entsprechenden Einwilligungen der jeweiligen natürlichen Person(en) hierzu sicher.

Neben der Bekanntmachung über diese Plattform erfolgt eine Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Webseite https://www.breitbandausschreibungen.de.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2021

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