Heizung- Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SBS-2021-13 Ex-Post-Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Heizung- Sanitärarbeiten
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der
Steinbergschule, Altenhainer Str. 34 in 65719 Hofheim am Taunus.
Die geplanten Baumaßnahmen werden in zwei Bauabschnitten ausgeführt und dienen im 1. Bauabschnitt der Herstellung des Neubaus und im 2. Bauabschnitt der Sanierung des Bestands. Die Leistungen der nachfolgend ausgeschriebenen Heizungs- und Sanitärarbeiten betreffen nur den 1. Bauabschnitt (Neubau HG06).
Steinbergschule Altenhainer Str. 34 65719 Hofheim
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Arbeiten:
ca. 56 Sanitärobjekte (WC, WT, Ausgussbecken, Urinale, etc.) mit Zubehörteilen
ca. 384 sanitäre Zubehörteile (Arnaturen, Seifen- und Papierspender, etc.)
ca. 10 Durchlauferhitzer, 5,7 - 27,0 kW
ca. 65 Modulträger für Trockenbauwände
ca. 1 Regenwasserversorgungsanlage mit Zubehör
ca. 66 Armaturen (Absperrventile, Hygienespülungen, Thermometer, etc.)
ca. 860 lfdm. VA-Rohr mit Dämmung DN12 bis DN40
ca. 424 lfdm. Mehrschichtverbundrohr mit Dämmung DN15 bis DN25
ca. 506 lfdm. PP/PE-Abwasserleitung mit Dämmung DN50 bis DN150
ca. 26 Feuerlöscher
ca. 25m PE-Rohr für Trinkwasser, DN25, erdverlegt im bauseitigem Rohrgraben
ca. 10m Heizungsfernleitung, 2*DN25, erdverlegt im bauseitigem Rohrgraben
ca. 1 Heizungsverteiler 14,30m³/h
ca. 7 Heizungsumwälzpumpen
ca. 282 Armaturen (Absperrventile, Mischer, Schutzfänger, Thermometer, etc.)
ca. 53 Heizkörper mit Zubehör
ca. 1.684 lfdm. C-Stahl-Rohr mit Dämmung DN12 bis DN65
ca. 103 Bohrungen bis 28mm - 250 mm in Beton und Mauerwerk
ca. 252 Brandschottungen an Rohrleitungen DN12 bis DN150
ca. 65 lfdm. Demontage von Heizungs-, Trink- und Abwasserleitungen, incl. Armaturen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mainz Kostheim
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37R4VU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]