Erweiterung Netzwerkinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-08-03/009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gesundheit-nordhessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Netzwerkinfrastruktur
Die Gesundheit Nordhessen Holding AG realisiert die Erweiterung seiner IT-Infrastruktur.
Gesundheit Nordhessen Holding AG Mönchebergstraße 48 E 34125 Kassel, Klinikum Kassel GmbH Mönchebergstraße 41-43 34125 Kassel, Krankenhaus Bad Arolsen GmbH Große Allee 50 34454 Bad Arolsen, Reha Zentrum im Klinikum Kassel GmbH Mönchebergstr. 41-43 34125 Kassel, Kassel School of Medicine gGmbH Mönchebergstr. 48E 34125 Kassel, Zentrum für medizinische Versorgung GmbH Mönchebergstraße 41-43 34125 Kassel, ökomed GmbH Mönchebergstr. 48E 34125 Kassel
Die LAN- und WLAN-Komponenten als Teil des Netzwerksystems werden für sechs Standorte mit insgesamt 25 Gebäuden erweitert. Um einen einheitlichen Betrieb zu ermöglichen, werden die gleichen Modelle des Bestandsherstellers beschafft, wie die bereits im Einsatz befindlichen Komponenten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB geprüft.
Zur Eignungsprüfung sind vom Bieter Angaben und Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen und mit dem Angebot abzugeben (vgl. Anlagen 4-6 zu diesen BWB).
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend III.1.2 der Bekanntmachung dienen insbesondere seine Angaben in Anlage 5 zu den BWB.
Dort genannte (farbig hervorgehobene) Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend III.1.3 der Bekanntmachung dienen die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Anlage 5.
Dort genannte (farbig hervorgehobene) Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5NYYYL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schriesheim
Postleitzahl: 69198
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ams-rae.de
Information zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.