Rahmenvertrag zum Kauf und zur Lieferung von Abfallsammelbehältern für den AbfallWirtschaftsBetrieb Limburg-Weilburg Referenznummer der Bekanntmachung: 149-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beselich-Obertiefenbach
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zum Kauf und zur Lieferung von Abfallsammelbehältern für den AbfallWirtschaftsBetrieb Limburg-Weilburg
Rahmenvertrag zum Kauf und zur Lieferung von Abfallsammelbehältern für den AbfallWirtschaftsBetrieb Limburg-Weilburg
Los 1: Kauf und die Lieferung von 2-Rad-Behältern für den AbfallWirtschaftsBetrieb Limburg-Weilburg
Los 2: Kauf und die Lieferung von 4-Rad-Behältern für den AbfallWirtschaftsBetrieb Limburg-Weilburg
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport.de/E56327246 erhältlich.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung!
Kauf und die Lieferung von 2-Rad-Behältern für den AbfallWirtschaftsBetrieb Limburg-Weilburg
65614 Beselich
Kauf und die Lieferung von 2-Rad-Behältern für den AbfallWirtschaftsBetrieb Limburg-Weilburg mit einem Umfang von:
zur Erfassung von Restabfall und Bioabfall 120 l – ca. 25.200 Stück
zur Erfassung von Restabfall, Bioabfall und PPK 240 l – ca. 23.200 Stück
Kauf und die Lieferung von 4-Rad-Behältern für den AbfallWirtschaftsBetrieb Limburg-Weilburg
65614 Beselich
Kauf und die Lieferung von 4-Rad-Behältern für den AbfallWirtschaftsBetrieb Limburg-Weilburg mit einem Umfang von:
zur Erfassung von Restabfall und PPK 1 100 l – ca. 1.600 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
— Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Allgemeiner Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020).
Spezifischer Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
— Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
— Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
— Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als 1 Jahr) vorlegen.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben (…)
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Behälteranzahl) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
Für Los 1:
Es sind mind. 2 Referenzen zur Lieferung von 2-Rad Abfallsammelbehältern aus den letzten 6 Jahren, die einen vergleichb. Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Lieferung von Abfallsammelbe. (2-Rad-Behältern) in einem Umfang von mindestens 6.600 Behältern. Die Referenzaufträge müssen bereits beendet sein. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungs- bzw. Lieferzeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) in der Beschreibung sowie den Auftraggeber mit anzugeben.
Für Los 2:
Es sind mindestens 2 Referenzen zur Lieferung von 4-Rad Abfallsammelbehältern aus den letzten 6 Jahren, die einen vergleichbaren Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Lieferung von Abfallsammelbe. (4-Rad-Behältern) in einem Umfang von mindestens 500 Behältern. Die Referenzaufträge müssen bereits beendet sein. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungs- bzw. Lieferzeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) in der Beschreibung sowie den Auftraggeber mit anzugeben.
Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Weiter ist vorzulegen:
— Angabe der Beschäftigten,
— Angaben zur Leistungserbringung,
— Beprobungsbehälter (2-Rad- und 4-Rad-Behälter) gem. Block A
— Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden.
— Erklärung Vergabesperre
— Verpflichtungserklärung nach HVTG
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
— Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 (3) VgV zu führen (vgl.§31(1) VgV). zu erbringen. Hinweis: Eine Konformitätsbewertungsstelle i.S.v. § 33(3) VgV ist eine Stelle, die gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO(EWG)Nr.339/93des Rates (ABl.L218 vom 13.8.2008,S.30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungen durchführt.
Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 „oder gleichwertig“ in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, kann auch durch Vorlage
•des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1gem.§ 34(1) VgV, oder gleichwert. Gütezeichen gem. § 34(4)VgV, oder Nachw. gem.§34(5) VgV erfolgen (...)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]