Bauzustandsuntersuchung der LEO-Immobilien des Landes Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbih.hessen.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.ausschreibungen.pd-g.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbih.hessen.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.ausschreibungen.pd-g.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauzustandsuntersuchung der LEO-Immobilien des Landes Hessen
Ziel der Angebotseinholung ist es, einen Auftragnehmer für eine Bauzustandsuntersuchung der LEO-Immobilien des Landes Hessen zu finden. Zu den erforderlichen Leistungen zählen die Gebäudezustandserfassung und die bautechnische Bewertung der Gebäude, die Ermittlung der Instandsetzungskosten sowie die Berichterstellung inkl. Fotodokumentation.
Hessen
Das Land Hessen mietet derzeit Liegenschaften an, die überwiegend der Unterbringung von landeseigenen Nutzern dient. Das im Rahmen dieser Untersuchung zu bewertende Portfolio, umfasst 53 Liegenschaften und 248 Gebäude mit einer Gesamt-Mietfläche von ca. 860.000 m². Im Fokus der Untersuchung steht insbesondere die zustandsorientierte Instandhaltungsstrategie für die angemieteten Flächen als wesentlicher Hebel für einen wirtschaftlichen Umgang mit den Immobilien.
Gesamtumsatz:
- höchster Umsatz: 5 Punkte
- Zweithöchster Umsatz: 4 Punkte
- Dritthöchster Umsatz: 3 Punkt
- Vierthöchster Umsatz: 2 Punkte
- Fünfthöchster Umsatz: 1 Punkt
Umsatz für vergleichbare Leistungen:
- höchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 5 Punkte
- zweithöchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 4 Punkte
- dritthöchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 3 Punkte
- Vierthöchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 2 Punkte
- Fünfthöchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 1 Punkt
Referenzen:
Referenz ist sehr gut vergleichbar: 5 Punkte - Immobilien-Portfolio bestehend aus mindestens 125 Gebäuden oder 625.000 qm BGF
Referenz ist gut vergleichbar: 4 Punkte - Immobilien-Portfolio bestehend aus mindestens 100 Gebäuden oder 500.000 qm BGF
Referenz ist durchschnittlich vergleichbar: 3 Punkte - Immobilien-Portfolio bestehend aus mindesten 75 Gebäuden oder 375.000 qm BGF
Referenz ist ausreichend vergleichbar: 2 Punkte - Immobilien-Portfolio bestehend aus mindestens 50 Gebäuden oder 250.000 qm BGF
Referenz ist geringfügig vergleichbar: 1 Punkt - Immobilien-Portfolio bestehend aus mindestens 25 Gebäuden oder 100.000 qm BGF
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung: Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung (insbesondere über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 – 125 GWB) gem. Formblatt – Anlage 1, Ziff. I der Vergabeunterlagen.
2. Handels- oder Berufsregisterauszug: Vorlage einer Kopie eines Handels- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).
3. Kurze Unternehmensdarstellung: Vorlage einer kurzen Unternehmensdarstellung entsprechend Formblatt Anlage 1, Ziff .III der Vergabeunterlagen in Verbindung mit einer eigenen Unterlage des Bewerbers.
4. Berufshaftpflichtversicherung: Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird;
5. Gesamtumsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten drei Jahren.
6. Umsatz für vergleichbare Leistungen: Erklärung über Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind in den letzten drei Jahren. Vergleichbar sind Leistungen zur Durchführung einer bautechnischen Bewertung von Immobilien mit Ermittlung der erforderlichen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder Durchführung einer bautechnischen Bewertung von Immobilien mit Darstellung der zugehörigen Kosten (in Anlehnung an DIN 276 KG 200 – 600);
zu Eignungskriterium 4: Mindeststandard: Deckungssummen mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. zweifach maximiert.
zu Eignungskriterium 5: Umsatz durchschnittlich mind. 2,5 Mio. EUR p.a.
zu Eignungskriterium 6: Umsatz durchschnittlich mind. [Betrag gelöscht] EUR netto p.a.
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind ebenfalls die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Die Umsatzangaben werden bei einer Bietergemeinschaft aber addiert gewertet.
7. Referenzen: Aufstellung von Referenzen über nach dem 01.06.2018 erbrachte Leistungen, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind.
zu Eignungskriterium 7: Unter einer vergleichbaren Leistung ist zu verstehen, die Durchführung einer bautechnischen Bewertung von Immobilien mit Ermittlung der erforderlichen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und Darstellung der zugehörigen Kosten (in Anlehnung an DIN 276 KG 200 – 600) für ein Immobilienportfolio vorwiegend mit Büroimmobilien, ab 25 Gebäude oder mit insgesamt mindestens 100.000 qm BGF. Es sind mindestens drei entsprechende Referenzen aufzuzeigen.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.