Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0068

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/164
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a89e12330-6f952e13248b64b7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0068
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Die Orte der Leistungserbringung für die Abholung der HessenPC-Hardware

(geleaste Geräte nach dem Ende der Leasinglaufzeit und Altgeräte im Eigentum

des Landes Hessen) sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in

Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, die Standorte aller Dienststellen des Landes

Hessen sowie die Standorte der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und

Brüssel. In Einzelfällen erfolgt eine Abholung von HessenPC-Hardware auch

von dem Standort der FITKO (Föderale IT-Kooperation) in Frankfurt am Main. Der jeweilige Leistungsort wird im Einzelabruf festgelegt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gemäß des HMdF-Erlass vom 04.06.2021 "Hardwarebeschaffung HessenPC - Umstellung von Kauf auf Leasing ab 2022" soll die Client-Hardware für 2022 und ggf. Folgejahre geleast werden. Zur Umsetzung des Erlasses soll ein neuer Leasing Rahmenvertrag geschlossen werden.

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages - mit

einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten (max. 48 Monate) - über

1. das Leasing (im Rahmen von Leasing-Projekten) von HessenPC-Hardware

(PC, Notebooks, Tablets, Monitore, Zubehör), inklusive Datenlöschung - bei

einer Leasing-Laufzeit von fünf Jahren (inklusive einer monatsweisen Verlängerungsmöglichkeit um maximal 18 Monate bzw. der Möglichkeit der Übernahme der Geräte zum Ende der Leasinglaufzeit zum entsprechenden Restwert),

2. die Abholung von HessenPC-Hardware im Eigentum des Landes Hessen (im

Rahmen der Abholung der geleasten Systeme),

3. die komplette Datenlöschung auf allen abgeholten HessenPC-Systemen durch

einen entsprechend zertifizierten Prozess,

4. sowie der Möglichkeit, Festplatten außerhalb des Leasings zertifiziert zu löschen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterienkatalog / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2022
Ende: 02/01/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag hat eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate). Der AG hat dem AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mitzuteilen, dass er von der Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr Gebrauch macht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro ohne MwSt abgerufen werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe Ausschreibungsbestimmungen (Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht:

a) Roll-out von mindestens 10.000 geleasten PC, Notebooks und/oder Tablets

b) Roll-back von mindestens 10.000 geleasten PC, Notebooks und/oder Tablets

c) Datenlöschung der zurückgenommenen Geräte (mindestens 10.000 geleaste

PC, Notebooks oder Server) im Rahmen eines zertifizierten Prozesses (gem.

BSI-Grundschutz oder vergleichbar)

(Datei "Referenzen_2021-68" auf der Vergabeplattform).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember

2015 - HVTG - (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").

Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/09/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/09/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der

Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.

Mit dem Angebot sind einzureichen:

Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei "Erklaerung_Vergabesperre") und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").

Wirtschaftlichkeitsprüfung:

Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet.

Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt:

Z=L/P

Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Der Preis (P) ist die Summe der Wertungspreise auf Grundlage der Preisangaben des Bieters im Preisblatt seines Angebotes.

Schwankungsbereich (SB):

Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in

Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt.

Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Über dieses Entscheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums Leistung (L) identisch ist, wird als weiteres Entscheidungskriterium der Preis (P) festgelegt. So erhält bei zwei Angeboten mit identischen Leistungspunkten dasjenige Angebot den Zuschlag, das den günstigeren Preis (P) aufweist.

Preis: Für die Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises (P), hat der Bieter die Datei "Preisblatt_2021-68" vollständig auszufüllen. Es fließen die Gesamtsumme brutto in die Bewertung ein (Preisblatt, Pos. F53).

Leistung: Für die Ermittlung der Leistungspunkte (L), hat der Bieter den Kritrienkatalog (Datei"Kriterienkatalog_2021-68") vollständig auszufüllen.

Entsprechend den Zuschlagskriterien setzen sich die Leistungspunkte wie folgt zusammen:

- Abwicklung/Logistik: max. 2.500 Punkte; Gewichtung 50%

- Zertifizierte Datenlöschung: max. 1.500 Punkte; Gewichtung 30%

- Bestandsverwaltungstool: max. 1.000 Punkte; Gewichtung 20%

Schließlich wird das Verhältnis von Leistung zu Preis gebildet (s. Ziffer 6). Das Angebot mit der höchsten Kennzahl unter Berücksichtigung von Schwankungsbereich (5%) und Entscheidungskriterium (Leistung) erhält den Zuschlag.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2021

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