Überlassung und Pflege BMC Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung und Pflege BMC Lizenzen
Überlassung und Pflege von Standardsoftware des Herstellers BMC Software
Leistungsort für die Bereitstellung der Lizenzen ist der Standort der HZD in Wiesbaden sowie der Sitz der föderalen IT-Kooperation in Frankfurt am Main.
Leistungsort für die Pflege ist der Standort des Auftragnehmers.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Überlassung und Pflege von Standardsoftware des Herstellers BMC Software in der Kategorie IT Service Management.
Umfang / Volumen der Ausschreibung
Es soll ein Rahmenvertrag zur Pflege der Bestandslizenzen der HZD vom Hersteller BMC Software sowie zur Überlassung und Pflege weiterer Lizenzen des Herstellers BMC Software abgeschlossen werden. Dieser soll eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 haben. Dieser kann zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr automatisch verlängert werden. Der Rahmenvertrag hat damit eine maximale Laufzeit von vier Jahren und soll damit spätestens zum 31.12.2025 enden.
Der Bedarf der HZD an BMC ARS Lizenzen für das IT Service Management ist gering, da die ITSM-Werkzeuge, die bereits seit 1999 im Einsatz sind, abgebaut werden.
In den unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Tabellen ist dargestellt, wie sich der Bestand der zu pflegenden Lizenzen über die 4 Jahre der möglichen Vertragslaufzeit verringert.
Der Abruf von BMC Discovery Lizenzen ist mit jeweils 1000 Stück in den Vertragsjahren zwei bis vier geschätzt. Ob das in dieser Größenordnung realisiert wird, lässt sich nicht abschließend festlegen.
Eine Abnahmeverpflichtung oder eine Mindestabnahmemenge für die ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung der geschätzten Mengen/Stückzahlen oder einer sonstigen (Mindest-)Abnahmemenge.
Technische Rahmenbedingungen
Die aktuelle Plattform für die HZD-eigenen ITSM-Applikationen (auf Basis von BMC Software entwickelt) ist seit 2018 auf die browserbasierte Version 9.1 geupgradet.
Als zentrale Informationsquelle für die ITSM-Prozesse ist die BMC Atrium CMDB in die eigenentwickelten ITSM-Werkzeuge eingebunden.
Zur Unterstützung eines Lizenzmanagements setzt die HZD außerdem das Werkzeug BMC Discovery in der Version 11.3 ein.
Beschreibung der Leistung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Überlassung und Pflege von Standardsoftwarelizenzen der Firma BMC Software. Das beinhaltet:
• die Pflege bereits erworbener und genutzter BMC Lizenzen
• die Überlassung und Pflege neuiteuer BMC Discovery Lizenzen.
Die vertragsgemäßen Lieferungen (Lizenzen) und Leistungen (Pflege) - "Produkte" - müssen über den gesamten Vertragszeitraum (vier Jahre) lieferbar bzw. erfüllbar sein.
Im Falle einer Produktabkündigung oder eines -auslaufens (End of Life, End of Service) muss der Auftraggeber rechtzeitig - grundsätzlich mindestens 3 Monate vorher - eingehend, mindestens in Textform, informiert werden. In diesem Fall wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber zu dem vereinbarten Preis ein technisch und fachlich mindestens gleichwertiges, voll kompatibles Produkt zum Abruf bereitstellen, welches die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale vollständig erfüllt.
Pflege der Bestandslizenzen
Folgende Lizenzen sind ab dem Vertragsjahr 2022 voraussichtlich in Pflege zu nehmen (die Produktnummer sind der BMC Euro Preisliste entnommen):
BMC Service Management Specialist - Floating User License LAX72.0.0.00: 595
BMC Service Management Specialist - User License Add-On LAX71.0.0.00: 648
BMC Asset Management - Floating User License Add-on LAW40.0.0.00: 5
BMC Asset Management - User License Add-on LAV32.0.0.00: 3
BMC IT Service Management Suite: 1
BMC Self-Service - User License Add-on 50-Pk Lsn LAO04.0.0.00: 70
BMC Discovery for Data Center - ESO: 7650
Folgende Lizenzen sind für das Vertragsjahr 2023 voraussichtlich in Pflege zu nehmen (die Produktnummer sind der BMC Euro Preisliste entnommen):
BMC Service Management Specialist - Floating User License LAX72.0.0.00: 295
BMC Service Management Specialist - User License Add-On LAX71.0.0.00: 348
BMC Asset Management - Floating User License Add-on LAW40.0.0.00: 5
BMC Asset Management - User License Add-on LAV32.0.0.00: 3
BMC IT Service Management Suite: 1
BMC Discovery for Data Center - ESO: 8650
Folgende Lizenzen sind für das Vertragsjahr 2024 voraussichtlich in Pflege zu nehmen (die Produktnummer sind der BMC Euro Preisliste entnommen):
BMC Service Management Specialist - Floating User License LAX72.0.0.00: 195
BMC Service Management Specialist - User License Add-On LAX71.0.0.00: 148
BMC IT Service Management Suite: 1
BMC Discovery for Data Center - ESO: 9650
Folgende Lizenzen sind für das Vertragsjahr 2025 voraussichtlich in Pflege zu nehmen (die Produktnummer sind der BMC Euro Preisliste entnommen):
BMC Service Management Specialist - Floating User License LAX72.0.0.00: 145
BMC Service Management Specialist - User License Add-On LAX71.0.0.00: 83
BMC IT Service Management Suite: 1
BMC Discovery for Data Center - ESO: 10650
Eigentümer aller o.g. Lizenzen ist die HZD. Die Übernahme der Pflege für die Lizenzen beginnt zum 01.01.2022.
Überlassung von weiteren BMC Service Management Lizenzen
Für die gesamte Vertragslaufzeit wird eine Überlassung von BMC Discovery for Data Center - ESO wie folgt geschätzt:
Vertragsjahr Geplanter Abruf
2022 1000
2023 1000
2024 1000
2025 1000
Mängelbeseitigung / Hotline
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass seine Leistungen, insbesondere die von ihm gelieferten Lizenzen, frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
Im Falle eines Mangels wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Mängelmeldung samt Mängelbeschreibung in Textform (Telefax, E-Mail) oder telefonisch (über die Hotline des Auftragnehmers) zukommen lassen. Der Auftragnehmer muss spätestens 4 (vier) Stunden nachdem ihm die Mängelmeldung und -beschreibung zugegangen ist, mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung beginnen (Reaktionszeit).
Diese Reaktionszeit gilt innerhalb folgender Servicezeiten:
werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage im Bundesland Hessen) in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Der Auftragnehmer hat den gemeldeten Mangel innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden erfolgreich und abschließend zu beseitigen (Wiederherstellungszeit). Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zugang der entsprechenden Mängelmeldung und -beschreibung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Geht eine Mängelmeldung und -beschreibung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten ein, beginnt die Wiederherstellungszeit mit Beginn der nächsten Servicezeit.
Der Auftragnehmer unterhält während der Vertragslaufzeit eine Hotline für den Auftraggeber.
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Für die vorliegende Rahmenvereinbarung wird bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren folgender Höchstwert (netto) festgelegt: 2.669.879,03 €.
Die Rahmenvereinbarung verliert Ihre Wirkung, wenn dieser Höchstwert erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Referenzen
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
• Überlassung von Discovery Lizenzen des Herstellers BMC Software sowie
• Erbringung von Softwarepflegeleistungen für die Lizenz-Typen ITSM-Werkzeuge und Discovery des Herstellers BMC Software.
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform)
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung zum Ausschluss wegen schweren Verfehlungen:
Der Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie seine Unterauftragnehmer haben die Eigenerklärung gemäß dem "Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit ihren Angeboten einzureichen.
Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
Die Vergabestelle wird für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter und seinen Unterauftragnehmern eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vornehmen. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
(Datei "Erklaerung_Vergabesperre")
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.