Überlassung und Pflege BMC Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0070

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ac4593f4b-4031a3e06f36aeba
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Überlassung und Pflege BMC Lizenzen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0070
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Überlassung und Pflege von Standardsoftware des Herstellers BMC Software

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Leistungsort für die Bereitstellung der Lizenzen ist der Standort der HZD in Wiesbaden sowie der Sitz der föderalen IT-Kooperation in Frankfurt am Main.

Leistungsort für die Pflege ist der Standort des Auftragnehmers.  

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Überlassung und Pflege von Standardsoftware des Herstellers BMC Software in der Kategorie IT Service Management.

Umfang / Volumen der Ausschreibung

Es soll ein Rahmenvertrag zur Pflege der Bestandslizenzen der HZD vom Hersteller BMC Software sowie zur Überlassung und Pflege weiterer Lizenzen des Herstellers BMC Software abgeschlossen werden. Dieser soll eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 haben. Dieser kann zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr automatisch verlängert werden. Der Rahmenvertrag hat damit eine maximale Laufzeit von vier Jahren und soll damit spätestens zum 31.12.2025 enden.

Der Bedarf der HZD an BMC ARS Lizenzen für das IT Service Management ist gering, da die ITSM-Werkzeuge, die bereits seit 1999 im Einsatz sind, abgebaut werden.

In den unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Tabellen ist dargestellt, wie sich der Bestand der zu pflegenden Lizenzen über die 4 Jahre der möglichen Vertragslaufzeit verringert.

Der Abruf von BMC Discovery Lizenzen ist mit jeweils 1000 Stück in den Vertragsjahren zwei bis vier geschätzt. Ob das in dieser Größenordnung realisiert wird, lässt sich nicht abschließend festlegen.

Eine Abnahmeverpflichtung oder eine Mindestabnahmemenge für die ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung der geschätzten Mengen/Stückzahlen oder einer sonstigen (Mindest-)Abnahmemenge.

Technische Rahmenbedingungen

Die aktuelle Plattform für die HZD-eigenen ITSM-Applikationen (auf Basis von BMC Software entwickelt) ist seit 2018 auf die browserbasierte Version 9.1 geupgradet.

Als zentrale Informationsquelle für die ITSM-Prozesse ist die BMC Atrium CMDB in die eigenentwickelten ITSM-Werkzeuge eingebunden.

Zur Unterstützung eines Lizenzmanagements setzt die HZD außerdem das Werkzeug BMC Discovery in der Version 11.3 ein.

Beschreibung der Leistung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Überlassung und Pflege von Standardsoftwarelizenzen der Firma BMC Software. Das beinhaltet:

• die Pflege bereits erworbener und genutzter BMC Lizenzen

• die Überlassung und Pflege neuiteuer BMC Discovery Lizenzen.

Die vertragsgemäßen Lieferungen (Lizenzen) und Leistungen (Pflege) - "Produkte" - müssen über den gesamten Vertragszeitraum (vier Jahre) lieferbar bzw. erfüllbar sein.

Im Falle einer Produktabkündigung oder eines -auslaufens (End of Life, End of Service) muss der Auftraggeber rechtzeitig - grundsätzlich mindestens 3 Monate vorher - eingehend, mindestens in Textform, informiert werden. In diesem Fall wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber zu dem vereinbarten Preis ein technisch und fachlich mindestens gleichwertiges, voll kompatibles Produkt zum Abruf bereitstellen, welches die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale vollständig erfüllt.

Pflege der Bestandslizenzen

Folgende Lizenzen sind ab dem Vertragsjahr 2022 voraussichtlich in Pflege zu nehmen (die Produktnummer sind der BMC Euro Preisliste entnommen):

BMC Service Management Specialist - Floating User License LAX72.0.0.00: 595

BMC Service Management Specialist - User License Add-On LAX71.0.0.00: 648

BMC Asset Management - Floating User License Add-on LAW40.0.0.00: 5

BMC Asset Management - User License Add-on LAV32.0.0.00: 3

BMC IT Service Management Suite: 1

BMC Self-Service - User License Add-on 50-Pk Lsn LAO04.0.0.00: 70

BMC Discovery for Data Center - ESO: 7650

Folgende Lizenzen sind für das Vertragsjahr 2023 voraussichtlich in Pflege zu nehmen (die Produktnummer sind der BMC Euro Preisliste entnommen):

BMC Service Management Specialist - Floating User License LAX72.0.0.00: 295

BMC Service Management Specialist - User License Add-On LAX71.0.0.00: 348

BMC Asset Management - Floating User License Add-on LAW40.0.0.00: 5

BMC Asset Management - User License Add-on LAV32.0.0.00: 3

BMC IT Service Management Suite: 1

BMC Discovery for Data Center - ESO: 8650

Folgende Lizenzen sind für das Vertragsjahr 2024 voraussichtlich in Pflege zu nehmen (die Produktnummer sind der BMC Euro Preisliste entnommen):

BMC Service Management Specialist - Floating User License LAX72.0.0.00: 195

BMC Service Management Specialist - User License Add-On LAX71.0.0.00: 148

BMC IT Service Management Suite: 1

BMC Discovery for Data Center - ESO: 9650

Folgende Lizenzen sind für das Vertragsjahr 2025 voraussichtlich in Pflege zu nehmen (die Produktnummer sind der BMC Euro Preisliste entnommen):

BMC Service Management Specialist - Floating User License LAX72.0.0.00: 145

BMC Service Management Specialist - User License Add-On LAX71.0.0.00: 83

BMC IT Service Management Suite: 1

BMC Discovery for Data Center - ESO: 10650

Eigentümer aller o.g. Lizenzen ist die HZD. Die Übernahme der Pflege für die Lizenzen beginnt zum 01.01.2022.

Überlassung von weiteren BMC Service Management Lizenzen

Für die gesamte Vertragslaufzeit wird eine Überlassung von BMC Discovery for Data Center - ESO wie folgt geschätzt:

Vertragsjahr Geplanter Abruf

2022 1000

2023 1000

2024 1000

2025 1000

Mängelbeseitigung / Hotline

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass seine Leistungen, insbesondere die von ihm gelieferten Lizenzen, frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

Im Falle eines Mangels wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Mängelmeldung samt Mängelbeschreibung in Textform (Telefax, E-Mail) oder telefonisch (über die Hotline des Auftragnehmers) zukommen lassen. Der Auftragnehmer muss spätestens 4 (vier) Stunden nachdem ihm die Mängelmeldung und -beschreibung zugegangen ist, mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung beginnen (Reaktionszeit).

Diese Reaktionszeit gilt innerhalb folgender Servicezeiten:

werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage im Bundesland Hessen) in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Der Auftragnehmer hat den gemeldeten Mangel innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden erfolgreich und abschließend zu beseitigen (Wiederherstellungszeit). Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zugang der entsprechenden Mängelmeldung und -beschreibung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Geht eine Mängelmeldung und -beschreibung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten ein, beginnt die Wiederherstellungszeit mit Beginn der nächsten Servicezeit.

Der Auftragnehmer unterhält während der Vertragslaufzeit eine Hotline für den Auftraggeber.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die vorliegende Rahmenvereinbarung wird bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren folgender Höchstwert (netto) festgelegt: 2.669.879,03 €.

Die Rahmenvereinbarung verliert Ihre Wirkung, wenn dieser Höchstwert erreicht wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:

• Überlassung von Discovery Lizenzen des Herstellers BMC Software sowie

• Erbringung von Softwarepflegeleistungen für die Lizenz-Typen ITSM-Werkzeuge und Discovery des Herstellers BMC Software.

(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform)

In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/09/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/09/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Erklärung zum Ausschluss wegen schweren Verfehlungen:

Der Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie seine Unterauftragnehmer haben die Eigenerklärung gemäß dem "Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit ihren Angeboten einzureichen.

Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig.

Die Vergabestelle wird für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter und seinen Unterauftragnehmern eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vornehmen. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.

(Datei "Erklaerung_Vergabesperre")

Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.

(Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB")

Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.

(Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB")

Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag

ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem

öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in

seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem

Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt

unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt

unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2021

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