Gebäudereinigung in den Objekten der Hochschule Fulda (Bekanntmachung) Referenznummer der Bekanntmachung: HFD-2021-0003b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in den Objekten der Hochschule Fulda (Bekanntmachung)
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Glasreinigung)
Unterhaltsreinigung
Fulda
Unterhaltsreinigung in 17 Objekten (ca. 4,5 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Unterhaltsreinigung
Fulda
Unterhaltsreinigung in 15 Objekten (ca. 4,5 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Glasreinigung
Fulda
Glas- und Rahmenreinigung in 31 Objekten (ca. 23.000 m² Glasfläche jährlich)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtallendorf
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35260
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedstadt
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64560
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Lose 1 und 2 (Unterhaltsreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann beide Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal eines dieser Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Liegt ein Bieter in genau einem Los nach Punkten auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter in beiden Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für das von ihm im Angebot priorisierte Los. Im anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
Das Los 3 (Glasreinigung) ist davon nicht betroffen. D. h. ein Bieter kann den Zuschlag für das Los 3 erhalten - unabhängig davon, ob er auch den Zuschlag für eines der Lose 1 oder 2 erhält.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4R4Z1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.