Komplex Dresden-Neustadt Güterbahnhof, Strecke 6246 Planungsleistungen Lph. 3/4 + Option 5+6/7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54135
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex Dresden-Neustadt Güterbahnhof, Strecke 6246 Planungsleistungen Lph. 3/4 + Option 5+6/7
Planungsleistungen Ingenieurbau, Verkehrsanlagen einschl. TA Lph. 3/4 + Option Lph (5)+6/7
Dresden-Neustadt Güterbahnhof Gehestraße/Erfurter Straße
Der Bahnhof Dresden-Neustadt Güterbahnhof soll durch 3 Teilprojekte technisch erneuert und optimiert werden.
Das Teilprojekt „Ersatzneubau EÜ Erfurter Str.“ betrifft die Ersatzinvestition der technisch abgängigen, für den Endzustand jedoch erforderlichen östlichen Überführungsteile über die Erfurter Straße in Dresden-Pieschen und den anschließenden Weichenbereich.
Das Teilprojekt „Ersatzneubau EÜ Harkort Str.“ betrifft die Ersatzinvestition der technisch abgängigen, für den Endzustand jedoch erforderlichen östlichen Überführungsteile über die Harkort Straße in Dresden-Pieschen und den anschließenden Weichenbereich. Hier sind nach derzeitigem Stand auch Lärmschutzeinrichtungen vorzusehen.
In dem Projekt „Spurplanoptimierung Dresden-Neustadt Gbf“ soll die Oberleitungs-, Beleuchtungs- und LST-Ausrüstung an die geänderten Zustände angepasst werden. Des Weiteren erfolgt ein Neubau eines ESTW-A Modulgebäudes. Als Ergänzung zum 3. Teilprojekt wird mit der Aufgabenstellung „Optimierung Dresden-Neustadt Güterbahnhof Südkopf“ die Schnittstelle zum Bahnhof Dresden-Neustadt überarbeitet.
Die zu erbringenden Planungsleistungen ergeben sich aus folgenden Leistungsbildern für die Lph. 3-4 (übertragene Leistungen) und 5-7 (optionale Leistungen):
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Fachplanung Techn. Streckenausrüstung
- Technische Ausrüstung
- Objektplanung Gebäude
- Tragwerksplanung Gebäude
- Technische Ausrüstung Gebäude
Planungsleistungen in den Leistungsphasen 5-7
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
85%ige Wichtung des Angebotspreises (übertragene + optionale Leistungen)
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Angebotspreis
- 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
10%ige Wichtung des Mittelwertes der angebotenen Stundensätze für Planungsleiter/Planungsingenieur/Fachplaner
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Mittelwert der Stundensätze für Planungsleiter/Planungsingenieur/Fachplaner
- 0 Punkte erhalten alle Angebote mit einem Mittelwerte der Stundensätze für Planungsleiter/Planungsingenieur/Fachplaner ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Mittelwertes
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Mittelwert der Stundensätze für Planungsleiter/Planungsingenieur/Fachplaner und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
5%ige Wichtung des angebotenen Stundensatzes für techn./wirtsch. Mitarbieter
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Stundensatz
- 0 Punkte erhalten alle Stundensätze ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes
- Die Punkte für die übrigen angebotenen Stundensätze werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den
Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage
aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Benennung des beabsichtigten einzusetzenden qualifizierten Personals:
1. Planungsleiter aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau
Anforderungen und Referenzen:
- Abschluss als Diplom-Ingenieur oder vergleichbarer Abschluss im Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau
- Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten des Mitarbeiters welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
• Objektplanung Verkehrsanlagen
• Technische Streckenausrüstung für OLA-/50 Hz-Anlagen
• Technische Streckenausrüstung für LST-Anlagen
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen:
Projektbearbeitung in den Lph 3, 4 und 6 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 5 Mio € netto die in den in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
Planung elektrotechnische Anlagen:
- Planung von elektrischen Energieanlagen
- Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
- Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
- Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Bieter/Bewerber sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. PTB Ingenieurbüro GmbH
2. DB Netz Fachplanung
3. GMG Ingenieurgesellschaft
4. Ingenieurbüro Schulze, Infrastrukltur und Umwelt
5. DB KT
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.