Dienstleistungskonzessionsvergabe zum aktiven Betrieb eines Gigabit-Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz im Main-Kinzig-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: MKK FTTH 2021 Konz
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-mkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.athanus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzessionsvergabe zum aktiven Betrieb eines Gigabit-Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz im Main-Kinzig-Kreis
Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von 25-50 Mbit/s und darüber hinaus bis in den Gigabit-Bereich zu ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die Breitbandziele der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Dazu soll im Kreisgebiet ein flächendeckendes Glasfasernetz mit Gigabit-Anschlüssen bis in die Gebäude errichtet werden. Der aktive Betrieb soll durch ein Telekommunikationsunternehmen ausgeführt werden. Zu diesem Zwecke soll das Netz verpachtet werden.
Ziel dieses Verfahrens ist es, einen geeigneten Anbieter zu finden, der das Netz pachtet, den aktiven Betrieb ausführt und Gigabit-Dienste an Dritte vermarktet.
Main-Kinzig-Kreis
Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von bis zu 50 Mbit/s zu ermöglichen (VDSL). Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die Breitbandziele der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Dazu stehen nun alle Gebäude im Landkreis im Fokus. Hier werden in vielen Bereichen keine Gigabit-Bandbreiten erreicht.
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, im gesamten Kreisgebiet außer in der Stadt Hanau, jedoch in Hanau Klein-Auheim und Hanau Mittelbuchen, gigabitfähige Anschlüsse für alle Gebäude zu errichten. Grundlage dafür ist die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 12.02.2021 (Gigabit-Richtlinie).
Das Glasfasernetz soll an einen Telekommunikationsanbieter verpachtet werden. Der Anbieter betreibt das Netz und erbringt Dienste an Endkunden. Ziel dieses Verfahrens ist es, einen geeigneten Anbieter zur Errichtung und zum Betrieb des aktiven Netzes und zur Vermarktung der Gigabit-Dienste an die Kunden zu finden. Der Anbieter erhält passiven Zugang zu den Kollokationspunkten der Breitband Main-Kinzig GmbH. Von hier aus ist der Zugang zu jedem angeschlossenen Gebäude möglich.
Es erfolgte eine Planung der Anbindung der Gebäude an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH. Die Realisierung der Anbindungen erfolgt gemäß Materialkonzept des Bundes. Nach aktueller Planung gehen wir von folgenden maximalen Mengen aus. Diese können sich im Laufe der Realisierungszeit durch Marktentwicklung verändern und somit noch reduzieren.
- Insgesamt sind von 102.000 Gebäuden ca. 52.000 Gebäude förderfähig ausbaubar. Davon sind 7.500 Gebäude voraussichtlich ab 2023 ausbaubar. Der Ausbau erfolgt in 25 Kommunen und 135 Ortsteilen.
Der Ausbau der Gebäude erfolgt ab Anfang 2022 und wird voraussichtlich 5 Jahre in Anspruch nehmen. Der hierzu notwendige Tiefbau sowie die Materialbeschaffung werden bis Herbst 2021 vergeben. Der Anbieter wird in den Rollout der Breitband Main-Kinzig GmbH eng eingebunden werden.
Unternehmen, die die notwendigen Betreiberleistungen anbieten wollen (Anbieter), werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 in der Veröffentlichung genannten Angebotsfrist die aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein Angebot einzureichen.
Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben enthalten über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten und insbesondere die Kapazität der Backbone-Zuführung. Der Anbieter muss sich für die Konzessionsdauer zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang Bitstrom-Layer 2/3 aber auch optional den Prozess für den Zugang auf Rohrebene, Faserebene sowie zu Kollokationsflächen. Weitere Verpflichtungen des Anbieters ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Ergebnisse des Konzessionsvergabeverfahrens bzw. die Entscheidung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages werden über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.
- Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz bis [Betrag gelöscht] EUR)
- Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz bis [Betrag gelöscht] EUR)
- Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz bis [Betrag gelöscht] EUR)
- Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz über [Betrag gelöscht] EUR)
Bei der Wertangabe unter Ziffer II.1.5) handelt es sich um eine fiktive Angabe, die rein technischen Anforderungen geschuldet ist. Die Angabe des geschätzten Gesamtwertes ist rechtlich nicht zwingend geboten, sodass der Auftraggeber vorliegend hierauf verzichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden;
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung;
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung;
(4) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung;
(5) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden;
(6) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Endsendegesetz. Erklärungen darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen;
(7) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung).
(8) Umsatz des Unternehmens (in Mio. EUR) für die Jahre 2018 bis 2020 soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
(9) Nachweis ausreichender Bonität, etwa durch Vorlage einer aussagekräftigen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z.B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft;
(10) Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018 bis 2020, hilfsweise ab 2017, wenn 2020 noch nicht verfügbar, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
(11) Ein Wirtschaftsplan über die nächsten 8 Jahre mit Informationen über die in der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) unter 3.1 spezifizierten Parameter ist für das Projekt zu erstellen.
(12) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren über fundierte Erfahrungen im Bau und Betrieb von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie Erbringung von Endkundendiensten, sowie der Versorgung Endkunden mit vergleichbaren Leistungen; Mindestanforderung: Mindestens 1 Referenz aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren über fundierte Erfahrungen im Bau und Betrieb von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie Erbringung von Endkundendiensten;
(13) Nachweis der Versorgung von mindestens 50.000 Endkunden mit vergleichbaren Leistungen;
(14) Ein aktueller Nachweis sowie eine Konzeption über die Umsetzung des offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene unter Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (technische Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität einschließlich der Angabe von indikativen Vorleistungspreisen nach den Vorgaben der Gigabit-Richtlinie). Dabei sind auch der Zugang zu den Leerrohren, Glasfasern und Kollokationsfläche der BBMK zu berücksichtigen;
(15) Eine Konzeption unter Angabe der eingesetzte Breitbandtechnologie in der Zuführung (Backbone) sowie deren Skalierbarkeit nach oben, um eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann zu haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt. Hinweis: Die Gigabitrichtlinie fordert einen Gigabitanschluss je Gebäude. Auch wenn dieser nicht abgerufen wird, muss die Zubringerkonzeption dies berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die für die europaweite Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Verfahren erfolgt ferner nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 12.02.2021 (Gigabit-Richtlinie) der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und als Verhandlungsverfahren i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV in Form eines einstufigen Verfahrens. Das heißt, zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist ist ein Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen werden können.
Weitere Angaben zum Verfahrensablauf finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis: Der Auftraggeber hat nicht alle Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung gestellt. Grund dieser Maßnahme ist die Sicherstellung vertraulicher Informationen, die in den zurückgehaltenen Unterlagen enthalten sind. Der Auftraggeber beschränkt die Übermittlung dieser Unterlagen auf namentlich bekannte Empfänger, die hinreichende Gewähr für die Einhaltung der geforderten Schutzmaßnahmen bieten und verlangt insofern eine namentliche Registrierung der Empfänger. Soweit der Auftraggeber es für notwendig erachtet, wird er ferner den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung verlangen, bevor er die Unterlagen zur Verfügung stellt. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, von dem jeweiligen Unternehmen den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe: III.1) der Auftragsbekanntmachung) zu fordern, bevor die Unterlagen ausgereicht werden. Offensichtlich nicht auf die Teilnahme am Wettbewerb gerichtete Anfragen können einen Anspruch auf Übersendung der Unterlagen nicht begründen. Sie werden daher um die vorstehend genannte Registrierung sowie um unverzügliche Mitteilung an den Auftraggeber gebeten, dass die Registrierung erfolgt ist. Die zurückgehaltenen Unterlagen werden Ihnen sodann über die Kommunikationsschnittstelle des Vergabeportals zur Verfügung gestellt.
Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht, gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu fordern.
Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag: Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Die Angebote sind ausschließlich unter der unter I.3) Kommunikation angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Bieterfragen sind elektronisch in Textform über das Vergabeportal einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§§ 155 ff. GWB
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)