RV Arzneimittelversorgung Krankenhausapotheke JVA Kassel I Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0272
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Arzneimittelversorgung Krankenhausapotheke JVA Kassel I
Rahmenvereinbarung zur Versorung der Krankenhausapotheke des Zentralkrankenhauses der Justizvollzugsanstallt Kassel I
Justizvollzugsanstalt Kassel I Theodor-Fliedner-Straße 12 in 34121 Kassel; vereinbarter Abholort mit einfacher Strecke von maximal 10 km für den Auftraggeber.
Rahmenvereinbarung zur Versorung der Krankenhausapotheke des Zentralkrankenhauses der Justizvollzugsanstallt Kassel I mit -nach deutschem Recht- apothekenpflichtigen Arzneimitteln und medizinischen Verbrauchsmaterialien für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025.
Der Auftragswert beläuft sich für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren auf ca. [Betrag gelöscht] Euro netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich des Nichtvorliegens einer Vergabesperre beizufügen.
- Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke nach § 1 Apothekengesetz (ApoG)
- eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
- Sicherstellung eines Bestellsystems über das Internet, das auf den Betriebssystemen der Justizvollzugseinrichtung lauffähig ist
- Die Vertragsapotheke hat ein Rufsystem vorzuhalten, über das an jedem Tag (auch sonn- und feiertags) zu jeder Tageszeit den Ärzten sowie dem Krankenpflegepersonal der Justizvollzugsanstalt Kassel I ein Apotheker für wissenschaftliche Auskünfte in deutscher Sprache zur Verfügung steht. Die Rufleitung ist für den AG gebührenfrei.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und
Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Sonstige mit dem Angebot weiter einzureichende Unterlagen/Nachweise:
- Erklärung Unternehmensdaten
- Festpreisliste Medikamente vollständig (sofern die Arzneimittel zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes zugelassen sind) ausgefüllt
Sofern als Abholort die Anlieferung am Zentralkrankenhaus der JVA Kassel I angeboten wird, verpflichtet sich der AN bei Auftragserteilung, dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf nur Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hess. Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hessen.de