ASG/92/602 Betrieb und Wartung GWRA 2021-2024/25 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/92/602 Betrieb und Wartung GWRA 2021-2024/25
Betrieb und Wartung einer Grundwassereinigungsanlage (GWRA) für den Zeitraum 2021-2024 inklusive optionaler Verlängerung um 1 Jahr
Anlagenstandort:
Henschelstraße 15
37235 Hessisch Lichtenau / Hirschhagen
Deutschland
- Betrieb einer Grundwassersanierungsanlage inkl. Lieferung und Bereitstellung von Betriebsmitteln Entsorgungsleistungen - Schadstoffe: Sprengstofftypische Verbindungen STV - Abreinigung über Wasser- und Luftaktivkohle inkl. vorgeschalteter Flockung/Fällung und Kiesfiltration (Mehrschichtfilter) - Grundwasserentnahme über verschiedene Fördereinrichtungen (Förderbrunnen, Hebeanlagen, etc. - Ableitung des gereinigten Wassers in den Vorfluter
Optionale Verlängerung um ein Jahr (07/2024 - 06/2025)
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisches Vergabeverfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/92/602 Betrieb und Wartung GWRA 2021-2024/25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwingenberg
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64673
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,
3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom
12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).