A.0454.166660, A.0454.166660, KS,Neubau Tapetenmuseum
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0454.166660, A.0454.166660, KS,Neubau Tapetenmuseum
Die Bauarbeiten erfolgen in der Innenstadt von Kassel:
Abbruch des Bestandsgebäudes und des Nebengebäudes des ehemaligen Verwaltungsgerichtshofes (1952), Entkernung und Sanierung der denkmalgeschützten nördlichen Torwache (1805), Neubau eines Museums für Tapeten- und Raumkunst, inklusive Ausstellungsgestaltung und zugehöriger Freianlagen.
Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel, Deutschland
Es wird eine Vergabe nach Fachlosen durchgeführt, näheres zum Inahlt der Fachlose siehe die einzelnen separaten Bekanntmachungen. Vorgesehen sind Fachlose in den einzelnen Teilbereichen der Baumaßnahme:
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Schadstoffsanierung und Entkernung, Entwässerungskanalarbeiten, Erd- und Verbauarbeiten, Mauer- und Betonbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Werksteinarbeiten Fassade, Bodenbelagsarbeiten (Estrich, Parkett, Fliesen, Naturstein, Linoleum), Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (Zink), Putz- und Stuckarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Tischlerarbeiten (Fenster, Innentüren, Möbel), Metallbauarbeiten (Fenster, Türen, Schlosserarbeiten), hinterlüftete Fassadenbekleidung (Betonfertigteile), Wärmeversorgungsanlagen, Sanitärinstallationsarbeiten, Raumlufttechnische Anlagen, Gebäudeautomation, Aufzugsanlagen, Elektroinstallationsarbeiten, Sicherheitstechnik, Landschaftsbauarbeiten, Ausstattung (Tischler, Glas, Inszenierung, Medien-Software, Audio-, Video und Grafikproduktion)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.