Ka-Ba SÜ Fischerpfad Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32579
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ka-Ba SÜ Fischerpfad
Müllheim - Auggen
Hauptabmessungen Neubau:
Kreuzungs-km NBS 240,4 + 18
Art des Bauwerks: Durchlaufträger als längs vorgespannte Vollplatte
Lichte Höhe ≥ 7,90m
Konstruktionshöhe 1,20m
Bauhöhe 1,28m
Lichte Weite : 25,20m im Gleisfeld
Stützweiten: 20,50m / 26,20m / 20,50m
Gesamtlänge: 67,20m
Br. zw. d. Geländern 10,10m
Baulänge der Straßendämme ca. 760m
Erdarbeiten:
- ca. 5.000 m³ Oberbodenarbeiten
- ca. 37.000 m³ Bodenverbesserung
- ca. 25.000 m³ Bodenlieferung
- ca. 21.000 m³ Bodenabtrag
Fahrbahn:
- ca. 3.500 m³ Neubau Frostschutzschicht
- ca. 1.700 m³ Neubau Deckschichten ohne Bindemittel
- ca. 5.500 m² Neubau Asphalttragschicht
- ca. 5.900 m² Neubau Asphaltdeckschicht
- ca. 440 m² Neubau Gussasphaltschicht
- ca. 4.200 m² bituminöse Befestigung aufnehmen
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ka-Ba SÜ Fischerpfad
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-Mailänder Consult
-igi Consult
- Fritz
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Müllheim - Auggen
Hauptabmessungen Neubau:
Kreuzungs-km NBS 240,4 + 18
Art des Bauwerks: Durchlaufträger als längs vorgespannte Vollplatte
Lichte Höhe ≥ 7,90m
Konstruktionshöhe 1,20m
Bauhöhe 1,28m
Lichte Weite : 25,20m im Gleisfeld
Stützweiten: 20,50m / 26,20m / 20,50m
Gesamtlänge: 67,20m
Br. zw. d. Geländern 10,10m
Baulänge der Straßendämme ca. 760m
Erdarbeiten:
- ca. 5.000 m³ Oberbodenarbeiten
- ca. 37.000 m³ Bodenverbesserung
- ca. 25.000 m³ Bodenlieferung
- ca. 21.000 m³ Bodenabtrag
Fahrbahn:
- ca. 3.500 m³ Neubau Frostschutzschicht
- ca. 1.700 m³ Neubau Deckschichten ohne Bindemittel
- ca. 5.500 m² Neubau Asphalttragschicht
- ca. 5.900 m² Neubau Asphaltdeckschicht
- ca. 440 m² Neubau Gussasphaltschicht
- ca. 4.200 m² bituminöse Befestigung aufnehmen
LÄA 48 Einbau belastetes Material in Dammschüttung - Zusatzmenge
Dem AN wurde Erdmaterial aus dem PfA 9.1 zum Einbau in den Straßendamm zur Verfügung gestellt und mit NT 10 wurde diese Leistung verhandelt und beauftragt. Dennoch waren die ausgeschriebenen Mengen zu gering. Eine Freigabe zur Anliefrung von 25000 cbm wurde an den AN erteilt.