81273693-Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten Referenznummer der Bekanntmachung: 81273693
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81273693-Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten
Es handelt sich bei dem ausgeschriebenen Projekt um eine Komponente des BMZ finanzierten Vorhabens "Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten in Äthiopien", dessen Ziel die Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungssituation von Akteuren in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in ausgewählten ländlichen Regionen in Äthiopien ist. Politischer Träger des Vorhabens ist das äthiopische Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture, MoA).
Das übergeordnete Vorhaben, "Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten", umfasst 4 Komponenten: 1. Stärkung der Dialogmechanismen zwischen Regierung und dem Privatsektor im Bereich Agribusiness; 2. Stärkung der Kapazitäten des Landwirtschaftsministeriums für die Umsetzung einer privatwirtschaftsorientierten Agrarpolitik; 3. Erhöhung der strategischen, technischen und Managementfähigkeiten regionaler staatlicher Akteure zur Förderung ländlicher Wirtschaftsentwicklung; 4. Verbesserung des Zugangs von Akteuren landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu Betriebsmitteln, Dienstleistungen und Märkten. Die Komponenten 1 und 2 werden auf nationaler Ebene implementiert, die Komponenten 3 und 4 in den Regionen Amhara, Oromia und Sidana. Das Landwirtschaftsministerium ist sowohl auf föderaler Ebene (MoA) als auch mit den regionalen Landwirtschaftsministerien (Regional Bureau of Agriculture, RBoA) in den drei Zielregionen SNNPR, Amhara und Oromia gleichzeitig auch Durchführungspartner.
Der Auftragnehmer ist für die Implementierung der vierten Komponente, der "Verbesserung des Zugangs von Akteuren landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu Betriebsmitteln, Dienstleistungen und Märkten", in der Sidana, Amhara und Oromia Region verantwortlich.
Zielgruppen der Komponente sind Kleinbauern und -bäuerinnen sowie die Eigentümer und Eigentümerinnen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von KKMU. Mittlerorganisationen, über welche die Zielgruppe erreicht werden sollen, sind u.a. Agribusiness- und Bauernverbände, verarbeitende Unternehmen, Unternehmerverbände, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Organisationen und Unternehmen, welche Dienstleistungen für die Zielgruppen anbieten, ICT Unternehmen und Finanzdienstleister.
Die 2-3 Wertschöpfungsketten, die im Rahmen der Komponente gefördert werden sollen, sind noch nicht endgültig festgesetzt. In der engeren Auswahl stehen: Reis, Teff, alle Gemüse- und Obst Sorten, sowie Ölsaaten, die im Projektgebiet angebaut werden. Im Rahmen eines Gutachtens, das vom übergeordneten Vorhaben in Auftrag gegeben wurde und welches im Oktober 2021 vorliegen wird, wird das Vorhaben die 2-3 zu fördernden WSK festlegen.
Die wesentlichen Aufgaben des AN sind:
- Stärkung von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen, welche Dienstleistungen (u.a. Beratung, Marktinformation, Finanzierung, Mechanisierung, Technologien) für die Akteure der ausgewählten WSK anbieten
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen für die Zielgruppen (Bauern und Bäuerinnen, sowie KKMU)
- Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum
- Förderung des Marktzugangs der landwirtschaftlichen Produzent*innen und KKMU (z.B. durch Vertragsanbau; Nutzung der Integrated Agro Industrial Parks, IAIP und Rural Transformation Centers, RTC; integrierte Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft)
- Verbesserung des Zugangs der landwirtschaftlichen Produzent*innen und KKMU zu Betriebsmitteln und Dienstleistungen
- Förderung digitaler Instrumente und Dienstleistungen.
Das ausgeschriebene Projekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren.
00000 Äthiopien
Das ausgeschriebene Projekt ist Teil des Vorhabens "Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten in Äthiopien", dessen Ziel die Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungssituation von Akteuren in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in ausgewählten ländlichen Regionen in Äthiopien ist.
Der Auftragnehmer (AN) ist für die Implementierung des vierten Handlungsfeldes des Vorhabens verantwortlich. Ziel dieses Handlungsfeldes ist die Verbesserung des Zugangs von Akteuren landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu Betriebsmitteln, Dienstleistungen und Märkten in den Pilotregionen Amhara, Oromia und Sidana.
Der AN trägt maßgeblich zur Erreichung der Modulzielindikatoren 1 - 3 bei:
Modulzielindikator 1: Die Produktivität von 50.000 kleinbäuerlichen Betrieben ist in ausgewählten WSK und Regionen um 25% gestiegen.
Modulzielindikator 2: Bei 80% der 50.000 geförderten Kleinbauern und -bäuerinnen hat sich der Deckungsbeitrag der geförderten Wertschöpfungsketten um mindestens 25 % erhöht.
Modulzielindikator 3: Die Zahl der Arbeitsplätze in den geförderten agararbasierten Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) ist um 1.000 Stellen gestiegen, und es wurden 250 selbstständige Erwerbsmöglichkeiten, davon 50% für Frauen, geschaffen.
Der AN ist für die Erreichung des Output 4 und der entsprechenden Outputindikatoren verantwortlich:
Output 4: Der Zugang von Akteuren landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu Betriebsmitteln, Dienstleistungen und Märkten ist verbessert
Outputindikator 4.1: 80% der 50.000 geförderten landwirtschaftlichen Produzent*innen und 1.000 geförderte Inhaber*innen von KKMU bestätigen anhand von sechs Fallbeispielen, dass sich der Zugang zu und die Qualität von Dienstleistungen (Beratung, Marktinformation, Finanzierung) verbessert hat, 3 Fallbeispiele beziehen sich auf gender-sensitive Ansätze.
Outputindikator 2: 80% der 50.000 geförderten landwirtschaftlichen Produzent*innen und 1.000 geförderte Inhaber*innen von KKMU bestätigen anhand von sechs Fallbeispielen, dass sich der Zugang zu Betriebsmitteln und Absatzmärkte verbessert hat
Der AN ist verantwortlich für die Erbringung der folgenden vier Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Entwicklung der Förderstrategie und Durchführung von Planungsworkshops zur Umsetzung der Förderstrategie in den 3 Projektregionen
- Entwicklung einer Förderstrategie für die ausgewählten WSK, basierend auf den Ergebnissen der detaillierten WSK Analyse für die priorisierten WSK, und Abstimmung der Strategie mit den Partnern
- Durchführung von Planungsworkshops in den drei Projektregionen.
Arbeitspaket 2: Nachhaltige Stärkung der staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen, welche Dienstleistungen (u.a. Beratung, Marktinformation, Finanzierung, Mechanisierungsdienstleistungen) für Kleinbauern und Bäuerinnen, sowie Kleinst-, Klein - und mittleren Unternehmen (KKMU) anbieten
- Analyse des Bedarfs der ZG (Kleinbäuer*ìnnen und KKMU) an Beratung, Marktinformationen, Mechanisierung und anderen Dienstleistungen (DL)
- Organisationsanalyse der existierenden staatlichen, privatwirtschaftlichen und nichtstaatlichen DL Organisationen (inklusive Kooperativen)
- Entwicklung eines Capacity Development Plans zur Stärkung der DL Organisationen und Implementierung des CD Plans
- Förderung digitaler Instrumente zur Verbesserung des Zugangs der ZG zu Dienstleistungen
- Durchführung von Trainingsmassnahmen für Kleinbäuer*innen und KKMU
- Föderung von finanziellen Dienstleistungen für Kleinbäuer*innen und KKMU.
Arbeitspaket 3: Nachhaltige Stärkung des Marktzugangs der landwirtschaftlichen Produzent*innen und KKMU
- Entwicklung einer Strategie zur Verbesserung des Marktzugangs von Kleinbäuer*innen und KKMU (z.B. im Rahmen von Vertragslandbau; Nutzung der Agro Industrial Parks und City Parks; Nutzung der RTC; Start-up Förderung; Zertifizierung; iEPWs: integrierte Entwicklungspartnerschaften)
- Umsetzung der Strategie und Verbesserung des Marktzugangs von Kleinbäuer*innen und KKMU
- Förderung digitaler Instrumente zur Verbesserung des Marktzugangs der ZG.
Arbeitspaket 4: Verbesserung des Zugangs der landwirtschaftlichen Produzent*innen und KKMU zu Betriebsmitteln
- Analyse des Angebots an Betriebsmitteln und der Nachfrage nach Betriebsmittel durch die ZG
- Entwicklung von Förderstrategien zur Verbesserung des Zugangs der ZG zu Betriebsmitteln und Umsetzung der Strategie.
Es besteht die Option, dass die ausgeschriebene Leistung im Rahmen einer Folgemaßnahme des Grundprojekts in seinen wesentlichen Elementen fortgeführt wird. Im Einzelnen:
Art und Umfang: Aufgaben in ähnlicher Art und ähnlichem Umfang
Voraussetzung: Beauftragung der Folgephase durch den Oberauftraggeber der GIZ.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend)
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden);
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.
Zu 1.: Mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
Zu 2.: Mindestens 20 Personen.
Angabe von Referenzprojekten in den letzten drei Jahren
Mindestens 4 Referenzprojekte im Fachgebiet Wertschöpfungskettenförderung und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region Afrika in den letzten drei Jahren. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YF7S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.