Rahmenvereinbarung für die Durchführung von SAP-Schulungen in der SVLFG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von SAP-Schulungen in der SVLFG
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von SAP-Schulungen in der SVLFG
Schulungsorte des Auftragnehmers;
Schulungsorte der SVLFG in 34131 Kassel sowie ggf. bundesweite Standorte der SVLFG
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von SAP-Schulungen für die Mitarbeiter der SVLFG mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Rahmenvereinbarung soll über 2 Jahre abgeschlossen werden und kann optional zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das Gesamtauftragsvolumen wird mit ca. 1.000 Schulungstagen verteilt auf die Gesamtdauer von 4 Jahren (inkl. Option) geschätzt. Die SVLFG garantiert eine Mindestabnahme in Höhe von 300 Schulungstagen über den gesamten Vertragszeitraum. Eine Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahmemenge hinaus besteht nicht.
Benötigt werden Schulungen für die Fort- und Weiterbildung von SAP-Fachleuten, um sie unter anderem zu den Neuentwicklungen der SAP-Softwareprodukte/SAP-Technologien weiterzubilden und sowohl fachlich sowie technisch auf den neusten Stand zu bringen. Die Schulungsthemen umfassen dabei potentiell alle Inhalte aus dem gesamten Spektrum des SAP-Schulungskatalogs der SAP Deutschland SE & Co. KG (SAP). Eine Auflistung der Schulungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Abschnitt III der Eigenerklärung zur Eignung).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie ggf. eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorlegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin muss das Unternehmen den rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan vorlegen, soweit zutreffend,
— Eigenerklärung (Angaben) zu Einträgen in das Gewerbezentralregister. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern,
— Eigenerklärung, dass je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden kann (vgl. Ziff. 4.1 der Eigenerklärung zur Eignung) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin den Nachweis zur Befähigung/Erlaubnis der Berufsausübung jederzeit im Vergabeverfahren innerhalb einer vorgegebenen Frist einreichen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) (vgl. Ziff. 4.3 der Eigenerklärung zur Eignung).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters vorlegen.
— Eigenerklärung über den Teiljahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) davon im öffentlichen Dienst (2018, 2019, 2020) (vgl. Ziff. 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters vorlegen.
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebs-, Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung (vgl. Ziff. 4.5 der Eigenerklärung zur Eignung),
— Die Deckungssummen pro Versicherungsfall müssen marktübliche Deckungssummen aufweisen. Falls eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden ist, ist die Erklärung erforderlich, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin den Nachweis einer aktuellen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit den marktüblichen Deckungssummen (bzw. dass im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit den marktüblichen Deckungssummen abgeschlossen wird) innerhalb einer vorgegebenen Frist einreichen. Der Nachweis einer Versicherungspolice genügt nicht, da hier keine Auskunft über die tatsächlich noch bestehende Deckung gegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden,
— Eigenerklärung, dass für eine vertragsgemäße Leistungserbringung ausreichende finanzielle Eigenmittel vorhanden sind (vgl. Ziff. 4.6 der Eigenerklärung zur Eignung).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin eine aktuelle Bankerklärung, welche die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens darstellt, innerhalb einer vorgegebenen Frist einreichen.
— Eigenerklärung über leitendes Personal und Ansprechpartner (vgl. Ziff. 4.8 der Eigenerklärung zur Eignung).
Erklärung, dass im Auftragsfall die Stellung von kompetenten, koordinierenden und fest definierten Personen für alle Angelegenheiten rund um die Dienstleistung (leitendes Personal und Ansprechpartner) gewährleistet wird. Auf Verlangen sind der Auftraggeberin entsprechende Nachweise über die Qualifikation des benannten leitenden Personals/Ansprechpartners einzureichen.
— Eigenerklärung über die Gewährleistung der fachlichen Qualität/Qualifikation der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/innen (vgl. Ziff. 4.9 der Eigenerklärung zur Eignung).
Erklärung, dass die notwendigen Qualifikationen durch Maßnahmen wie z. B. regelmäßige Fort- und Weiterbildungen gemäß der ausgeschriebenen Leistungen für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/innen durchgeführt werden und technisch und personell hinreichend ausgestattete kompetente Fachkräfte, zur Einhaltung der geforderten Reaktionszeiten, zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung über die Gewährleistung der fach- und fristgerechte Ausführung und Vertragserfüllung der zu vergebenden Leistung (vgl. Ziff. 4.10 der Eigenerklärung zur Eignung).
Bestätigung, dass spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Vertragserfüllung technische, maschinelle, organisatorische, personelle und finanzielle Ressourcen zur Erfüllung der Lieferung/Leistung zur Verfügung stehen,
— Eigenerklärung über Anzahl der jährlich durchschnittlichen Beschäftigten (Trainer) (vgl. Ziff. 4.14 der Eigenerklärung zur Eignung).
Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Traineranzahl in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020),
— Eigenerklärung über deutsche Sprachkenntnisse (vgl. Ziff. 4.17 der Eigenerklärung zur Eignung).
Bestätigung, dass sämtliche zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen über fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Auftraggeberin (Bestandteil der Vergabeunterlagen) 2. Bieter, welche die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich regelmäßig und eigenverantwortlich über eventuelle Aktualisierungen und Bieterfragen/-antworten zu den Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist unter der genannten ELViS-ID informieren.
Die Auftraggeberin wird während der Angebotsfrist eingehende Bieterfragen und -antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform unter der entsprechenden ELViS-ID zur Verfügung stellen. Im Falle eines anonymen Zugriffs auf die Vergabeunterlagen ohne Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über diese Informationen an den Bieter. Angebote, welche nicht den aktuellen Vergabeunterlagen entsprechen, führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.