Abschluss einer Sachversicherung (Gebäude- & Inventarversicherung) für den Lahn-Dill-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: 101.21E1001010709.85
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Sachversicherung (Gebäude- & Inventarversicherung) für den Lahn-Dill-Kreis
Abschluss einer Sachversicherung (Gebäude- und Inventarversicherung)
für den Lahn-Dill-Kreis
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Sachversicherung gegen die Risiken Feuer, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl (Gebäude und Inventar) und optional Elementarschäden (Gebäude)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird
Die Elementarschadenversicherung für die Gebäude ist optional mit anzubieten. Der Lahn-Dill-Kreis entscheidet nach Vorliegen der Angebote, ob Elementarschäden mitversichert werden.
Die Entscheidung, ob die Elementarschadenversicherung gewählt wird, ist abhängig von der zuvor intern festgelegten maximalen Prämiengrenze des Lahn-Dill-Kreises. Diese, vor Einleitung des Vergabeverfahrens festgelegte und dokumentierte Wirtschaftlichkeitsgrenze, bemisst sich anhand der eingeplanten Haushaltsmittel des öffentlichen Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)