Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Impfzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: 43-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Impfzentrums
Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Limburg-Weilburg
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E29445798 erhältlich.
Landkreis Limburg-Weilburg –Impfzentrum-, Senefelderstraße 2, 65553 Limburg-Dietkirchen
Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt ein Impfzentrum, das sich in Limburg-Dietkirchen (Senefelderstraße 2, 65553 Limburg-Dietkirchen) befindet. Es gibt zehn Impfstraßen innerhalb der Halle, in denen bis zu 1.000 Personen pro Tag geimpft werden können. Die Betriebszeiten sind täglich von 07:00 – 22:00 Uhr von Montag bis Sonntag. Während sowie außerhalb des Impfbetriebs ist der Einsatz eines Wachdienstes erforderlich. Dieses Verfahren beinhaltet die Gestellung von Personaldienstleistungen ab dem 01.05.2021.
Da sich der Bedarf an sicherheitsdienstlichen Leistungen während der Vertragslaufzeit ändern kann, wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Der Leistungsumfang kann während der Laufzeit noch oben sowie nach unten angepasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Impfzentrums
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65550
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 € dient ledigtlich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]