BIM - Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48978
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM - Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung
BIM - Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung
Fehmarn
Erstellung Baugrundgutachten
Erstellung von Gründungsgutachten
wasserseitige und landseitige Bohrüberwachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM - Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fehmarn
Erstellung Baugrundgutachten
Erstellung von Gründungsgutachten
wasserseitige und landseitige Bohrüberwachung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Im Zuge der Baugrunderkundungen wird eine bohrbegleitenden Auswertung der Erkundungsergebnisse notwendig, damit eine termingerechte Entwurfs- und Genehmigungsplanung seitens des Planers erfolgen kann. Die Ergebnisse sollen in regelmäßigen Abständen von ca. vier Wochen vorgelegt werden. Die Darstellung der Zwischenergebnisse soll in einem passenden Format erfolgen. Unter anderem sollen mindestens 2 trassenparallele Baugrund-Profile angefertigt werden. Hierbei sind die Profile höhengerecht den bisher vorliegenden Höhenplänen gegenüberzustellen.
Die oben genannte Änderung des Vertrages resultiert aus dem Bedarf einen kontinuierlichen aktualisierten Status der Baugrundaufschlüsse als Diskussionsgrundlage für den AG und den Planer zu haben, damit eine termingerechte Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfolgen kann. Der Wechsel des AN würde bedeuten, dass die derzeit ausgeführten Baugrunduntersuchungen nicht termingerecht ausgeführt werden können, da der Baugrungutachter die Baugrunduntersuchungen täglich begleitet und überwacht.