Breitbandverstärker Referenznummer der Bekanntmachung: 80/50079116NICA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6159710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandverstärker
Beschaffung von insgesamt 24 Stück Breitbandverstärker.
Lieferung der ersten 9 Verstärker innerhalb von 2 Monaten nach Auftragsvergabe.
Restliche 15 Verstärker 1 Jahr später nach Lieferung der ersten 9 Verstärker.
Die Verstärker müssen für Abnahmetests an das Forschungszentrum Jülich geliefert werden.
Späterer Endkunde ist das JINR in Dubna.
Die Beschaffung wird vom BMBF per Zuwendungsbescheid unterstützt. Projektträger ist das Forschungszentrum DESY.
Betreff: Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30 des BMBF, Kapitel 04, Titel 89450, Haushaltsjahr 2021
für das Vorhaben:
"NICA-V:Entwicklung, BAu und Inbetriebnahem von Komponenten für die stochastische Kühlung für den NICA-Collider"
Förderkennzeichen: 05E20CD5
Forschungszentrum Jülich Gmbh Leo-Brandt-Straße 52428 Jülich Nach Abnahme am FZ Jülich werden die Breitbandverstärker an das Forschungszentrum JINR in Dubna (Russland) weiter versandt zum endgültigen Verbleib.
Beschaffung von insgesamt 24 Stück Breitbandverstärker.
Lieferung der ersten 9 Verstärker innerhalb von 2 Monaten nach Auftragsvergabe.
Restliche 15 Verstärker 1 Jahr später nach Lieferung der ersten 9 Verstärker.
Die Verstärker müssen für Abnahmetests an das Forschungszentrum Jülich geliefert werden.
Endkunde ist das JINR in Dubna.
Die Beschaffung wird vom BMBF per Zuwendungsbescheid unterstützt, Projektträger = Forschungszentrum DESY. "NICA-V:Entwicklung, BAu und Inbetriebnahem von Komponenten für die stochastische Kühlung für den NICA-Collider" Förderkennzeichen: 05E20CD5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Breitbandverstärker
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei "Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wertung: 70% Preis / 30% Leistung (Lieferzeit)
Bitte beachten:
Insgesamt 9 Breitbandverstärker sind bis 2 Monate nach Auftragsvergabe zu liefern.
Die restlichen 15 Stück innerhalb des kommenden Jahres, gemessen ab der 1. Lieferung der 1. Liefercharge von 9 Stück.
Teillieferungen sind gewünscht und in Absprache vorzunehmen.
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Der Auftraggeber beabsichtigt, den Gegenstand des Auftrags an ein wissenschaftliches Partner-Institut in Russland zu versenden. Der Auftragnehmer ist daher nach Zuschlag verpflichtet, vor Beginn der Ausführung der Leistung auf ggf. einschlägige ausfuhrkontrollrechtliche Genehmigungspflichten und Verbote hinzuweisen (z.B. EG Dual Use VO, Embargos, Außenwirtschaftsverordnung) und den Auftraggeber bei einem Genehmigungsantrag oder Auskunftsantrag an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle zu unterstützen.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YY4R4B1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland