Durchführung Planungs-Check Nahmobilität 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-V-0116
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]42
Fax: [gelöscht]15
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lea-hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung Planungs-Check Nahmobilität 2021/2022
Der Fuß- und Radverkehr hat in den letzten Jahren deutlich stärkere Bedeutung bekommen. Der "Planungs-Check Nahmobilität" unterstützt insbesondere kleine Kommunen und Landkreise im ländlichen Raum bei der fachgerechten Planung für den Fuß- und Radverkehr. Der "Planungs-Check Nahmobilität" soll die Anwendung von Sicherheitsaudits beinhalten, mit denen über standardisierte Verfahren vielfältige Qualitätsmerkmale, insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit geprüft werden und die ebenso maßgeblich zur Verbesserung der Qualität von Straßenplanung und - entwürfen beitragen. In Workshops soll ein fachlicher Erfahrungsaustausch mit den Kommunen zu den Sicherheitsaudits bzw. Planungs-Check durchgeführt werden. Auch das Projektmanagement sowie die Dokumentation der eingehenden Angebote werden an dieser Stelle verantwortet.
Hessen
Ausführliche Leistungsbeschreibung - vgl. Dok-Nr.: 02
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2022, mit der Option für den Auftraggeber auf Verlängerung um 12 Monate bis längstens 31.12.2023, sofern der Vertrag vom Auftraggeber bis zum Stichtag am 30.10. 2022 für das folgende Jahr verlängert wird. Dieser Vertrag endet spätestens am 31.12.2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Finanzrahmen beträgt für den Zeitraum vom 12.10.2021 bis 31.12.2023 maximal [Betrag gelöscht] Euro exklusive Umsatzsteuer bzw. [Betrag gelöscht] Euro inklusive Umsatzsteuer.
Die Überschreitung des genannten Budgets führt zum Ausschluss höherer Angebote vom Vergabeverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Der Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach denRechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und nachfolgende Erklärungen
abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
b) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB n.F. vorliegen (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
d) Erklärung des Bieters, dass der Bieter nicht nach dem gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" i.d.F. vom 12. Dezember 2017
(StAnz. vom 1. Januar 2018, S.15 ff) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist (vgl. Dok-Nr. 11: Erklärung Vergabesperre, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
e) Verpflichtungserklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) über die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen und gesetzlichem Mindestlohn (vgl. Dok-Nr. 12, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Erklärungen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften
(Bietergemeinschaftserklärung, VHB-Formular 234, Dok-Nr. 05, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung) sind die geforderten Erklärungen -soweit einschlägig- grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den
Erklärungen gemäß III.1.2 und III.1.3 bezogen auf die vom jeweiligen Mitglied zu erbringende Teilleistung. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Nachunternehmen weist der Auftraggeber auf §§ 36, 47 VgV hin. Für die Darstellung der
Nachunternehmertätigkeit können die VHB-Formblätter 235 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Dok-Nr.: 06) und 236 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Dok-Nr.: 07) bei dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen gem. III.1.1 bis III.1.3 zum Ausschluss des Bieters führen kann. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB n.F. vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und er sich auch im Übrigen gesetzestreu verhalten hat; hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
Bitte füllen Sie sorgfältig das bei dieser Bekanntmachung herunterladbare Angebotsblatt (Dok-Nr. 04) vollständig aus. Erforderliche Erklärungen (vgl. Angebotsblatt, Dok-Nr. 04):
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, vollumfänglich und soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.
b) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, vollumfänglich und soweit diese Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
c) Nachweis einer Berufs- oder oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer landes-/regionsüblichen Deckungssumme für Personenschäden sowie
sonstige Schäden. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit
der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
d) Eigenerklärung oder Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von mindestens zwei aussagefähigen Referenzen je Themenbereich (1-4) über erbrachte vergleichbare Leistungen mit dem hier zu vergebenden Auftrag, deren Durchführung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, zu belegen. Eine Referenzleistung ist dann mit der ausgeschriebenen Leistung "vergleichbar", wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung hat oder aber die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang aufweisen (Gewichtung: 100%). Die Referenzprojekte sollen mit Bezug zu den zu erbringenden Leistungen inhaltlich skizziert werden. Zudem sind pro Referenz die Bezeichnung der Leistung, der Leistungszeitraum und der Name des Auftraggebers zu nennen. Unterlagen, die vom Auftraggeber aus externen Quellen heruntergeladen werden müssten, gelten als nicht eingereicht. Durch die eingereichten Unterlagen und Referenzen sollen mindestens folgende
Anforderungen nachgewiesen werden:
Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen einzureichen, mit denen er die Qualifikation und Erfahrung zur Leistungserbringung und Umsetzung des Projekts aus seiner Sicht beschreibt. Zu jedem der folgenden 4 Themenbereiche bzw. deren Kombination müssen mindestens 2 Referenzprojekte (somit mindestens 8 Referenzen) vorgelegt werden:
• Themenbereich 1: Sicherheitsaudits für den innerörtlichen Fußverkehr
• Themenbereich 2: Sicherheitsaudits für den innerörtlichen Radverkehr
• Themenbereich 3: Sicherheitsaudits für den außerörtlichen Fuß- und/oder Radverkehr
• Themenbereich 4: didaktische Weitervermittlung zur Verbreitung des Sicherheitsaudits bei der Planung von Fuß- und Radverkehrsmaßnahmen
Mit den Referenzen sind folgende Erfahrungen nachzuweisen (alle Bereiche werden gleich stark gewichtet):
Berücksichtigung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr
• Berücksichtigung der Barrierefreiheit
• Berücksichtigung des formalen Verfahrensablaufes nach den Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS 2019)
• Dokumentation der Ergebnisse des Sicherheitsaudits
• didaktische Vermittlung des Sicherheitsaudits
Hinweis:
Es ist mindestens eine geeignete Referenz für jeden Teilbereich aus den letzten 3 Jahren vorzulegen, mit den Erfahrungen aus der Kombination der oben genannten Erfahrungsfelder nachgewiesen werden. Alternativ zu einer Kombination der genannten vier Erfahrungsfelder in einer Referenz können mehrere Referenzen abgegeben werden, die mindestens eines der vier Erfahrungsfelder nachweisen. In jedem Fall ist anzugeben, welches Erfahrungsfeld bzw. welche Erfahrungsfelder mit der Referenz jeweils abgedeckt werden soll bzw. sollen.
Die obenstehenden Angaben sind in einer eigenen Anlage des Bieters zu machen.
Ist eine Beauftragung von Nachunternehmen vorgesehen, sind jeweils von den Unternehmen Referenzen für den Leistungsteil vorzulegen, den das jeweilige Unternehmen ausführen wird.
Bereits bei Angebotsabgabe ist die Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen darzulegen (jeweils nach Arbeitspaket AP1 bis AP4 der Leistungsbeschreibung Dok.-Nr. 02 differenziert).
Erfolgt die Angebotsabgabe in Form einer Bietergemeinschaft, sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Referenzen für den Leistungsteil vorzulegen, den das jeweilige Mitglied ausführen wird. Bei einer Bieter-gemeinschaft ist sodann bereits bei Angebotsabgabe die Aufgabentei-lung zwischen den Mitgliedern darzulegen (jeweils nach Arbeitspaket AP 1 bis AP 4 der Leistungsbeschreibung Dok.-Nr. 02 differenziert).
Für die Eignung muss das ausführende Personal als zertifizierte Auditoren ausgebildet sein und gültige Zertifikate von anerkannten Ausbildungsstätten führen.
Siehe unter: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-sicherheitsaudit/v1-sicherheitsaudit.html
Die Zertifizierung muss für Ortsdurchfahrten, Hauptverkehrsstraßen und Erschließungsstraßen vorliegen. Für Landstraßen optional.
Vgl. Dok-Nr. 01-17 unter Ziffer VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]