81273535_Komponente Berufs- und Hochschulbildung für Grünen Wasserstoff Referenznummer der Bekanntmachung: 81273535
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81273535_Komponente Berufs- und Hochschulbildung für Grünen Wasserstoff
Grüner Wasserstoff gilt als Schlüsselelement, um die im Pariser Abkommen geforderte Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Aufgrund seiner geographischen Lage und des hohen Potenzials für die Produktion von Wind- und Solarenergie ist Brasilien in einer guten Position, um ein wichtiger Standort für und Exporteur von grünem Wasserstoff zu werden und damit die Dekarbonisierung der lokalen und internationalen Wirtschaft zu unterstützen.
Das Projekt "Grüner Wasserstoff in Brasilien" (H2Brazil) ist Teil der deutschen Klimatechnologie-Initiative (DKTI) mit Brasilien und hat eine Laufzeit von August 2021 bis Dezember 2023. Hauptziel des Projekts ist es, die Voraussetzungen für den Aufbau einer Wirtschaft für grünen Wasserstoff (H2) und Power-to-X-Produkte (PtX) im Land zu verbessern. Der politische Partner für das Projekt ist das Ministerium für Bergbau und Energie (MME).
Das Projekt gliedert sich in 5 Komponenten und entsprechende Outputs:
- Output 1: Politische Entscheidungsträger verfügen über einen qualifizierten Entscheidungsrahmen für den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft;
- Output 2: Die brasilianische Wirtschaft verfügt über eine breite Wissens- und Informationsbasis für den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft;
- Output 3: Die persönlichen und fachlichen Kapazitäten ausgewählter TVET- und Hochschulanbieter sind im Bereich grüner Wasserstoff und PtX-Produkte in Vorbereitung auf den Markthochlauf verbessert;
- Output 4: Das brasilianische Innovationsökosystem im Bereich H2/PtX ist gestärkt
- Output 5: Die Kosteneffizienz von industriellen grünen Wasserstoff- und PtX-Anwendungen ist verbessert.
00000 Brasilien
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen im Rahmen von Output 3 - Stärkung der personellen und technischen Kapazitäten von TVET- und Hochschulanbietern zur Vorbereitung des H2/PtX-Markthochlaufs in Brasilien. Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beträgt 24 Monate. Das Projektteam wird in Brasilia und einem weiteren Projektstandort im Nordosten des Landes (Rio Grande do Norte, Ceará oder Bahía) stationiert sein, die Aktivitäten werden jedoch landesweit an verschiedenen TVET-Einrichtungen und Universitäten durchgeführt.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Arbeitspakete:
- Arbeitspaket 1: Analyse und Prognose des aktuellen und zukünftigen Qualifikationsbedarfs im Bereich H2/PtX in Brasilien;
- Arbeitspaket 2: Beratung von Hochschulen und TVET-Anbietern bei der Entwicklung neuer Programme, Module und Lernkonzepte im Bereich H2/PtX und Unterstützung bei der Beschaffung entsprechender technischer Infrastrukturen und Ausstattungen;
- Arbeitspaket 3: Aufbau eines Netzwerks von Akteuren und Schulung von Multiplikatoren (Lehrer, Ausbilder, Dozenten) zu H2/PtX-bezogenen Themen;
- Arbeitspaket 4: Capacity Building-Maßnahmen für relevante Politik- und Umsetzungspartner des Gesamtprogramms
Hauptumsetzungspartner für Output 3 sind der Nationale Dienst für Industrielle Ausbildung (SENAI), das Bildungsministerium (MEC) und nachgeordnete Bundesinstitute für Bildung, Wissenschaft und Technologie (IF) sowie ausgewählte Universitäten.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 20 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiete Berufliche Bildung inkl. Hochschulbildung davon min. 1 Referenzprojekt mit Bezug zu erneuerbaren Energien und/oder Wasserstoff und mindestens 3 Referenzprojekte in der Region Lateinamerika und Karibik in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YADC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.