Neubau Feuerwache Nord, Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: DA_BFN.03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache Nord, Darmstadt
Vergabe von Planungsleistungen im Bereich Objektplanung - Gebäude und Innenräume in Verbindung mit Planungsleistungen der Freianlagen für den Neubau einer neuen Feuerwache (Nord) für die Berufsfeuerwehr Darmstadt.
Pfnorstraße Ecke / Gräfenhäuser Straße 64293 Darmstadt
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt plant den Bau einer neuen Feuerwache (Nord) für die Berufsfeuerwehr Darmstadt. Zur Verbesserung der Gebietsabdeckung mit Fokus auf die peripheren nördlichen und südlichen Stadtteile sind künftig zwei Wachen notwendig. Neben dem Einsatzdienst werden die Bereiche Verwaltung, Leitstelle und Rettungsdienst, Ausbildung, Katastrophenschutz, Werkstätten und Logistik dort untergebracht. Die neue Feuerwache ist Teil der kritischen Infrastruktur, die auch in Krisensituationen voll funktionsfähig bleiben muss. Dazu gehören eine Netzersatzanlage, eine Tankstelle, redundante Leitungsführungen und eine Notausfahrt vom Gelände.
Insgesamt muss die Wache für eine Gesamtpersonalstärke von ca. 140 Einsatzkräfte ausgelegt sein. Bei größeren Einsätzen werden dienstfreie Kräfte und Freiwillige Feuerwehren zur Wachbesetzung alarmiert. Die eingesetzten Kräfte werden über die Wache versorgt, d.h. Küche, Speiseraum und Lager müssen ebenfalls dafür ausgelegt sein.
Das freiraumplanerische Konzept ist ein wichtiger Bestandteil. Um den Standort hochbautechnisch planen zu können ist es unter anderem notwendig, die Erschließung des Standortes optimal auszulegen. Die reibungslose verkehrstechnische Erschließung nimmt den größten Teil der beplanten Fläche ein. Die zentrale Anforderung hierbei ist, dass die Feuerwache zwei redundante Ausfahrten haben muss.
Zur Aufwertung des Wachegeländes und für den Sportbetrieb in den Sommermonaten ist ein Rasenplatz geplant. Ebenfalls ist der Bedarf von Stellplätzen für PKW und Fahrräder abzudecken.
Für die Wache Nord steht ein Grundstück unmittelbar südwestlich des Teilknotenpunktes Gräfenhäuser Straße/ Pfnorstraße in Darmstadt zur Verfügung. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 30.300 m², die aber u.a. auf Grund der Geometrie nur eingeschränkt nutzbar sind.
Als Grundlage für die Entwurfserstellung liegt bereits ein genehmigtes Flächenprogramm vor.
In der Angebotsphase (2. Stufe) ist durch den Bieter eine Planungsstudie zu erarbeiten. Eine detaillierte Erläuterung der Planungsaufgabe sowie ergänzende Unterlagen, werden den ausgewählten Bietern gemeinsam mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Leistungsumfang:
Fachplanungsleistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI (2021), LPH 1-9, zzgl. besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
Fachplanungsleistungen der Freianlagen gem. § 39 HOAI (2021) LPH 1-9, zzgl. besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
Die voraussichtlichen Kosten der zu vergebenden Leistungen werden auf ca. 38,5 Mio. EUR netto für die KG 300-500 geschätzt.
Der Beginn der Planung ist unmittelbar nach dem Vergabeverfahren vsl. 8/2021, der Beginn der Bauphase vsl. 08/2023 vorgesehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistung. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Weitere Details können der Leistungsbeschreibung und dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Feuerwache Nord, Darmstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kplan.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Der AG behält sich vor, Nachforderungen folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf nachzufordern: fehlende, unvollständige o. fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist gemäß § 56 Abs. 4 VgV nachzufordern.
- Bei Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der AG einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
- Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regemäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6R498
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.