Lieferung von Strom für den Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg in 2022-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2021-0011
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11 3058041
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homberg (Efze)
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserverband-homberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom für den Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg in 2022-2023
Lieferung von rd. 7.400 MWh elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Wasserverbands Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg im Zeitraum 2022 bis 2023.
Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg
Davidsweg 36
D-34576 Homberg (Efze)
Lieferung von rd. 7.400 MWh elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Wasserverbands Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg im Zeitraum 2022 bis 2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage A1 - Leistungsbeschreibung/Preisbildung/Preisangebot
Anlage A2 - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
Anlage A3 - Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre
Anlage A5- Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
Anlage A6 - Eigenerklärung zu §19 MiLoG
Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferleistungen bei öffentlichen Auftraggebern, in Höhe von jeweils mind. 1.500.000,00 €/a netto Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A1 - Leistungsbeschreibung/Preisbildung/Preisangebot
Anlage A2 - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre in Höhe von jeweils mind. 1.500.000,00 €/a
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 - Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre
Anlage A5 - Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
Eigenerklärung nach §19 MiLoG (Anlage A6)
Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Siehe Vergabeunterlagen.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).