BIM-Planung EÜ Elsfleth Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53155
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung EÜ Elsfleth
Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen und Gebäude, Tragwerksplanung Ing.bau und Gebäude, Technische Ausrüstung Ing.bau, Gebäude und Maschinentechnik, Technische Streckenausrüstung OLA, LST, EEA, 50Hz
Hannover
Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen und Gebäude, Tragwerksplanung Ing.bau und Gebäude, Technische Ausrüstung Ing.bau, Gebäude und Maschinentechnik, Technische Streckenausrüstung OLA, LST, EEA, 50Hz, Vermessung und Baugrund
Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen und Gebäude, Tragwerksplanung Ing.bau und Gebäude, Technische Ausrüstung Ing.bau, Gebäude und Maschinentechnik, Technische Streckenausrüstung OLA, LST, EEA, 50Hz, Vermessung und Baugrund - Lph 3+4 und 6+7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die "Technische Ausstattung des Bewerbers“: Der Bewerber muss für mindestens 2 Arbeitsplätzen die Mindestanforderungen oder eine
gleichwertige Arbeitsplatzkonfiguration nachweisen. Hardware: Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Hardware in ausreichender
Anzahl vorhanden ist und dem Stand der Technik entspricht. Software (BIM und CAD): Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Software in ausreichendem Umfang vorhanden ist und durch die vorgesehenen Mitarbeiter angewendet werden kann.
-Nachweis über die "Qualifikation/Projekterfahrung der Mitarbeiter des Bewerbers": Der Bewerber hat den Nachweis der BIM-spezifischen Qualifikationen und Erfahrungen bei der Projektdurchführung mit der BIM-Methodik von Mitarbeitern im eigenen Unternehmen zu erbringen, die für die erforderlichen Rollen bei der Projektabwicklung geeignet sind.
Projektleiter AN: Es ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 2 Mitarbeiter mit 5 Jahren Berufserfahrung in der Leitung der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekten mit gewerkeübergreifender Koordinierung tätig ist.
Es sind neben den entsprechenden Lebensläufen und Nachweisen zwei Referenzen vorzulegen, die folgende Anforderungen erfüllen müssen:
- Referenz 1: Leitung Planung Eisenbahnbrücke > 50 Mio. €, mind. Lph 1,2,3,4,6 und 7
- Referenz 2: Leitung Planung Eisenbahnbrücke Stahl L > 100m, Lph 1,2,3,4,6 und 7
BIM-(Gesamt-)Koordinator: Es ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 2 Mitarbeiter mit 2 Jahren Berufserfahrung in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion bei der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen bzw. bei
Schienenverkehrsinfrastrukturprojekten mit der BIM-Methodik tätig sind.
BIM-Modellautor/Fachplaner: Es ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 5 Mitarbeiter mit 2 Jahren Berufserfahrung bei der Erstellung von 3D-Modellen, 2D-Planableitungen, Visualisierungen sowie bei modellbasierter Termin- und Kostenplanung während der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen bzw. bei Schienenverkehrsinfrastrukturprojekten mit der BIM-Methodik
tätig sind.
-Nachweis über die „Projekterfahrung des Bewerbers“: Der Bewerber benennt ein Referenzprojekt mit der BIM-Methodik, welches zum Zeitpunkt der
Durchführung des Teilnahmewettbewerbs unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens bearbeitet wird oder abgeschlossen ist und die Mindestanforderungen erfüllt. Die Abnahme der Leistung im Referenzprojekt darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmewettbewerbs nicht mehr als drei Jahre zurückliegen. Gesamtauftragswert Referenzprojekt: Mindestens 50 Mio. EUR
-Eignungskriterium „Kompetenzbereich 1: Objektplanung“: Nennung von Referenzprojekten für den Kompetenzbereich „Objektplanung“ Angabe von min. drei und maximal sechs in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten:
1. Projekte im Auftrag von verbundenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen
2. Neubauplanung einer Stahlfachwerkbrücke gem Ril 804, Stützweite >55 m, > 10 Mio. €
3. Rückbauplanung einer Eisenbahn-Stahlfachwerkbrücke, Stützweite >55 m
4. Leistungsphasen 1,2,3,4, 6 und 7 der HOAI
5. Planungshonorar i.H.v. mindestens 1,5 Mio EUR
6. Gesamtwerteumfang i.H.v. mindestens 25 Mio EUR
Hierbei muss es sich nicht zwingend um BIM-Planungsprojekte handeln. Die aufgeführten Referenzen können ebenfalls durch beauftragte Nachunternehmer nachgewiesen werden.
-Eignungskriterium „Kompetenzbereich 2: Tragwerksplanung“: Nennung von Referenzprojekten für den Kompetenzbereich „Tragwerksplanung“
Angabe von min. drei und maximal sechs in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten:
1. Projekte im Auftrag von verbundenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen
2. Neubauplanung einer Stahlfachwerkbrücke nach Ril 804, Stützweite >55 m, > 10 Mio. €
3. Nachrechnung einer Stahlfachwerkbrücke nach Ril 805
4. Nachrechnung Rückbau einer Eisenbahn-Stahlfachwerkbrücke
5. Leistungsphasen 1,2,3,4, 6 und 7 der HOAI
6. Planungshonorar i.H.v. mindestens 1,3 Mio EUR
7. Gesamtwerteumfang i.H.v. mindestens 25 Mio EUR
Hierbei muss es sich nicht zwingend um BIM-Planungsprojekte handeln. Die aufgeführten Referenzen können ebenfalls durch beauftragte Nachunternehmer nachgewiesen werden.
-Eignungskriterium „Kompetenzbereich 3: Bewegliche Brücken“: Nennung von Referenzprojekten für den Kompetenzbereich „bewegliche Brücken“
Angabe von min. drei und maximal sechs in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten:
1. Projekte im Auftrag von verbundenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen
2. Planung der Maschinen-/Antriebs- und EMSR-Technik an 2 beweglichen Eisenbahnbrücken
3. Erarbeitung von UIG und ZiE für bewegliche Eisenbahnbrücken (Klapp- oder Drehbrücke)
4. Erstellung einer Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie für bewegliche Brücken
5. Leistungsphasen 1,2,3,4, 6 und 7 der HOAI
6. Planungshonorar i.H.v. mindestens 1,5 Mio EUR
7. Gesamtwerteumfang i.H.v. mindestens 25 Mio EUR
Hierbei muss es sich nicht zwingend um BIM-Planungsprojekte handeln. Die aufgeführten Referenzen können ebenfalls durch beauftragte Nachunternehmer nachgewiesen werden.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Dieser Ausschreibung liegt ein Teilnahmeantrag bei, welcher zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. von jeder Abschlagsrechnung
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Dieser Ausschreibung ist ein Teilnahmeantrag beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.4 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.